Hauptausschuss
29.01.2020

Ertragsteuerlicher Querverbund

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss stellt erneut fest, dass der ertragsteuerliche Querverbund für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der kommunalen Bäderbetriebe unverzichtbar ist.
     
  2. Der Hauptausschuss fordert von Bund und Ländern, die bisherige Verwaltungspraxis beim ertragsteuerlichen Querverbund abzusichern.