Präsidium
27.02.2018

Entwicklung der Integrationskurse

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium unterstützt das Ziel, eine möglichst schnelle und zeitnahe Teilnahme von Zugewanderten an Integrationskursen sicher zu stellen. Es nimmt die Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV) vom 24. Juni 2017 zur Kenntnis.
     
  2. Das Präsidium fordert den Bund auf, die Zusteuerung und Zuweisung zu den Integrationskursen durch das BAMF in enger Abstimmung mit den Kommunen vor Ort zu gestalten. Erprobte und leistungsfähige kommunale Koordinierungsstrukturen sollten als Option bestehen bleiben und nicht durch den Aufbau von Parallelstrukturen behindert werden. Im Interesse einer bestmöglichen Bildungsversorgung sollten die Träger bei der Weiterentwicklung des Verfahrens mit ihrer Erfahrung und Kompetenz eingebunden werden. Das Präsidium hält eine Evaluierung der Verfahrensregelungen nach einem Jahr für erforderlich.
     
  3. Von der neu eingeführten Möglichkeit, anerkannte Kursträger im Wege des Vergabeverfahrens mit der Durchführung von Integrationskursen zu beauftragen, sollten die kommunalen Volkshochschulen beziehungsweise öffentliche Träger ausgenommen werden. Die Volkshochschulen fordern nach der auf Wunsch des BAMF erfolgten massiven Ausweitung ihrer Kurskapazitäten in den vergangenen beiden Jahren zu Recht Vertrauensschutz und Planungssicherheit mit Blick auf die Beschäftigung qualifizierter Lehrkräfte ein.
     
  4. Das Präsidium hält eine Entbürokratisierung der Zulassungsverfahren für die Kursträger für dringend erforderlich. Insbesondere Überregulierungen im Bereich der öffentlichen Träger müssen abgebaut werden.