Präsidium
28.01.2020

Apothekenstärkungsgesetz - Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG)

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Der Deutsche Städtetag unterstützt grundsätzlich die Möglichkeiten unterschiedlicher Vertriebswege von Apothekenartikeln. Allerdings bedarf es besonderer Regelungen, damit die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und weiteren Apothekenleistungen in den Städten nachhaltig sichergestellt ist. Mit einer rein marktorientierten Lösung ist dies nicht zu erwarten.
     
  2. Die Vor-Ort-Apotheken sind Teil einer unverzichtbaren medizinischen Infrastruktur in den Städten. Ihrer Aufrechterhaltung und entsprechenden Rahmenbedingungen kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies betrifft die Versorgung mit Arzneimitteln, aber auch die Beratung und den Service in unmittelbarer Wohnnähe.
     
  3. Entsprechende Regelungen im aktuellen Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, die den Erhalt der Vor-Ort-Apotheken und auskömmliche Rahmenbedingungen für diese sicherstellen, werden daher unterstützt.