Präsidium
17.04.2018

Anpassung der KMU-Definition der EU für Stadtwerke

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages appelliert an die EU-Kommission, bei der geplanten Überarbeitung ihrer Empfehlung zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) die bestehende Benachteiligung der kommunalen Unternehmen zu beseitigen.
     
  2. Bei der Definition von KMU darf es keine Rolle spielen, ob es sich bei den Gesellschaftern eines Unternehmens um eine staatliche Stelle, namentlich eine kommunale Gebietskörperschaft, oder eine Privatperson handelt. Es gilt das Prinzip der Neutralität im Hinblick auf öffentliches oder privates Eigentum an Unternehmen.
     
  3. Das Präsidium fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission für eine Änderung der Kommissionsempfehlung entsprechend einzusetzen, um kommunale Unternehmen nicht länger von der KMU-Definition auszuschließen.