Präsidium
24.09.2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutsche Städtetags hält es grundsätzlich für nachvollziehbar, dass die Bundesregierung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetzes Familien entlasten möchte, deren Angehörige pflegebedürftig sind oder Sozialhilfe beziehungsweise Eingliederungshilfe beziehen. Geänderte demografische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen belasten insbesondere Pflegebedürftige und ihre Angehörigen immer stärker.
     
  2. Dennoch kritisiert das Präsidium ausdrücklich und mit allem Nachdruck den jetzt von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg, da die Entlastung von der kommunalen Ebene finanziert werden soll und ein vollständiger Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen der Sozialhilfeträger nicht vorgesehen ist.
     
  3. Aus Sicht des Präsidiums sollte die Bundesregierung Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen vielmehr durch eine Anhebung der Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegevollversicherung) finanziell entlasten.
     
  4. Die vorgesehene Einführung der 100 000-Euro-Grenze für Unterhaltsverpflichtete in der Sozialhilfe und die Abschaffung des Kostenbeitrags der Eltern in der Eingliederungshilfe werden zu massiven Mehrbelastungen der Kommunen führen. Der Bund ist aufgefordert, einen Ausgleich dieser Mehrbelastungen durch die Einführung einer dauerhaften Bundesbeteiligung an den Kosten der Hilfe zur Pflege vorzunehmen. Dem im Koalitionsvertrag formulierten Prinzips "Wer bestellt, bezahlt" muss vollumfänglich Rechnung getragen werden.