Präsidium
22.09.2020

Anforderungen an Mitglieder von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen in Finanzinstituten

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages fordert die BaFin auf, bei der Neufassung der nationalen Leitlinien die besonderen Strukturen der kommunalen Sparkassen und ihren öffentlichen Auftrag zu berücksichtigen.
     
  2. Die Kommune als Träger muss weiterhin in die Verwaltungsorgane der Sparkassen eingebunden sein. Die Einbindung ist ein unverzichtbares Systemelement, um den öffentlichen Auftrag zu erfüllen.
     
  3. Vermutungen eines generellen Interessenkonfliktes kommunaler Vertreter in den Aufsichtsgremien insbesondere von Sparkassen, öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und Genossenschaftsbanken entbehren jeder Grundlage und werden zurückzuweisen.
     
  4. Eignungsanforderungen, (wie zum Beispiel individuelle Sachkunde, zeitliche Verfügbarkeit) an kommunale Mandatsträger in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen sind zwar grundsätzlich nachvollziehbar. Sie dürfen aber keine überzogenen Hürden darstellen.
     
  5. Das Präsidium lehnt Eignungsprüfungen durch die Sparkassen ab. Es ist nicht Aufgabe der einzelnen Sparkasse, ihre Verwaltungsratsmitglieder zu beurteilen. Auch der Verwaltungsrat der Sparkasse hat nicht die Kompetenz, in das Wahlergebnis der Vertretungskörperschaft des Trägers einzugreifen.