Präsidium
19.02.2019

Aktuelle Entwicklung im Kinder- und Jugendhilferecht SGB VIII

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages ist davon überzeugt, dass Angebote ganztägiger Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern bildungs- und gesellschaftspolitisch notwendig sind. Es lehnt jedoch eine bundesgesetzliche Regelung zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Kindertagesbetreuung für Grundschulkinder im SGB VIII weiterhin ab. Das SGB VIII ist aus fachlicher, personeller, organisatorischer und finanzieller Sicht nicht geeignet, bundesweit Betreuungssicherheit und vor allem die Bildungsförderung für Schulkinder sicher zu stellen.
     
  2. Das Präsidium erwartet vom Bund, stattdessen darauf hinzuwirken, dass landesspezifische Rechtsansprüche auf ganztägige schulische Betreuung der Kinder im jeweiligen Schulrecht der Länder geschaffen oder weiterentwickelt werden. Dieser Weg würde die Zuständigkeit für die Aufgabe dort ansiedeln, wo sie fachlich wie auch organisatorisch hingehört, nämlich an den Schulen.
     
  3. Das Präsidium erwartet weiterhin, dass die kommunalen Spitzenverbände an den Bund-Länder-Verhandlungen zur Umsetzung der entsprechenden Regelungen des Koalitionsvertrages teilnehmen und als gleichrangiger Verhandlungspartner akzeptiert werden.