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Präsidium 23.09.2026

Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages

  1. Das Präsidium unterstützt die Gesetzesziele des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes. Es enthält einige sinnvolle und fachlich notwendige Reformschritte, zum Beispiel bei der Pflegekinderhilfe und den Verfahren zur Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
     
  2. Das Präsidium lehnt neue Aufgabenzuschreibungen für die Kinder- und Jugendhilfe ab, es sei denn, dass eine verbindliche, auskömmliche und dauerhafte Refinanzierung der erhöhten Kosten gesetzlich sichergestellt wird. Zudem stellt die neue Aufgabe der Bildungsassistenz als Infrastrukturleistung in Schulen eine systemwidrige Verlagerung der Zuständigkeit für die inklusive Bildung von den Ländern auf die kommunal finanzierte Kinder- und Jugendhilfe dar.
     
  3. Das Präsidium ist in Sorge, dass die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe derzeit in personeller und finanzieller Hinsicht an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit kommt. Es plädiert daher dafür, die sogenannte große Lösung in der Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis auf Weiteres zu verschieben, bis eine nachhaltige Sicherung des Gesamtsystems gelungen ist.