Präsidium
Anschlag auf den Christopher Street Day am 25. Juli 2026 in Berlin
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium zeigt sich tief erschüttert über den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin. Es spricht den Angehörigen und Freunden der getöteten Frau sein tiefes Mitgefühl aus. Seine Gedanken gelten allen Menschen, die von den Folgen dieser Tat betroffen sind. Den Verletzten wünscht es eine schnelle und vollständige Genesung.
- Der Anschlag auf eine friedliche Demonstration und ein Fest für Offenheit, Vielfalt und Freiheit ist hinterhältig, feige und menschenverachtend. Der Christopher Street Day steht für das selbstverständliche Recht queerer Menschen, sichtbar, frei und sicher zu leben. Er ist zugleich Demonstration, politische Versammlung und Ausdruck des grundrechtlich geschützten Eintretens für Freiheit, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Vielfalt. Der Anschlag richtete sich gezielt gegen queere Menschen. Zugleich war er ein Angriff auf die Freiheit aller Menschen, sich friedlich zu versammeln, ihre Überzeugungen öffentlich zu vertreten und ohne Angst am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
- Der Anschlag trifft nicht nur die unmittelbar Getötete und die Verletzten sowie ihre Angehörigen. Er reiht sich ein in weitere terroristische Angriffe ein, die bewusst öffentliche Orte, Veranstaltungen und Menschenansammlungen treffen. Wie der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 zielt er über die unmittelbaren Opfer hinaus auf die Grundwerte unserer offenen, vielfältigen und freiheitlichen Gesellschaft und damit auf den Kern unseres demokratischen Zusammenlebens.
- Ebenso real sind die zahlreichen anderen, meist rechtsextremistisch motivierten Anfeindungen und gewalttätige Übergriffe auf queeres Leben insbesondere auf CSD-Veranstaltungen, queere Beratungsstellen und Cafés. Staat und Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten.
- Das Präsidium betont, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Anschlägen im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen für die Städte von zentraler Bedeutung ist. Die Menschen müssen sich auf Veranstaltungen in den Städten sicher fühlen können. Insbesondere darf Terror nicht dazu führen, dass die von ihm gezielt angegriffenen gesellschaftlichen Gruppen ihre Sichtbarkeit einschränken oder sich aus dem öffentlichen Raum zurückziehen.
- Das Bewusstsein für mögliche Gefahren und die Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Sicherheitskonzepte, Zufahrtsschutz, Verkehrsmaßnahmen, Zugangskontrollen sowie abgestimmte Rettungs- und Einsatzkonzepte prägen inzwischen die Vorbereitung vieler größerer Veranstaltungen. Trotz erheblicher personeller, organisatorischer und finanzieller Anstrengungen kann es jedoch keinen lückenlosen Schutz geben.
- Zugleich dürfen wir nicht zulassen, dass Terror und Gewalt unsere Art zu leben bestimmen. Offenheit, Vielfalt und Freiheit prägen unsere Städte und unsere Gesellschaft. Öffentliche Räume müssen Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Miteinanders bleiben. Die Städte werden sich ihren offenen und lebendigen Charakter nicht nehmen lassen. Es gilt, diese Werte selbstbewusst zu verteidigen und das öffentliche Leben nicht von Angst und Einschüchterung bestimmen zu lassen. Insbesondere darf Terror nicht dazu führen, dass diejenigen, gegen die er sich richtet, ihre Sichtbarkeit einschränken oder sich aus dem öffentlichen Raum zurückziehen.
- Das Präsidium bekräftigt seinen Beschluss vom 26. November 2025 zur staatlichen Verantwortung für terrorbedingte Sicherungsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Städte stehen zu ihrer Verantwortung für die sichere Planung und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen sowie für den Schutz vor veranstaltungstypischen Gefahren. Die Verhütung terroristischer Straftaten, die Bewertung terroristischer Bedrohungslagen und die daraus folgende Gefahrenvorsorge sind davon zu unterscheiden.