Das Präsidium hält fest, dass die Städte selbst kaum Möglichkeit haben, die Ursachen der Finanzkrise zu bekämpfen. Diese liegen in den von Bund und Ländern stetig ausgeweiteten Leistungsverpflichtungen der Kommunen, denen keine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung gefolgt ist. Daher fordert das Präsidium weiterhin, dass mit dem Bundeshaushalt 2027 eine Soforthilfe in Höhe von 30 Milliarden Euro bereitzustellen ist. Diese kann zurückgefahren werden, sobald eine langfristige Lösung zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen greift. Die Städte werden Bund und Länder bei der Suche nach einer langfristigen Lösung konstruktiv beraten, können die Entscheidungen von Bund und Ländern aber nicht ersetzen.
Der Weg zu dauerhaft stabilen Kommunalfinanzen und einer leistungsfähigen Daseinsvorsorge durch die Kommunen kann nur aus einem Dreiklang von Maßnahmen bestehen: Notwendig ist eine kurzfristige Sicherstellung der finanziellen Grundlagen der Kommunen, die dauerhafte Sicherstellung der Investitionsfähigkeit sowie der Aufbau wirksamer Schutzmechanismen gegen eine erneute Überlastung der Kommunalhaushalte durch Bundes- und Landesgesetzgebung. Für das Präsidium ist es nicht hinnehmbar, dass keine konkreten und strukturierten Diskussionen zwischen Bund, Ländern und Kommunen mit Blick auf die Lösung der kommunalen Finanzkrise geführt werden.
Das Präsidium erkennt an, dass Bund und Länder in Einzelfällen bereits Maßnahmen zur Entlastung der Kommunalhaushalte ergriffen haben und grundsätzlich versuchen, neue Belastungen für die Kommunen zu vermeiden oder abzumildern, so zum Beispiel beim Investitionsbooster. In ihrer Gesamtwirkung waren diese Bemühungen allerdings nicht ansatzweise erfolgreich, wie die Entwicklung der kommunalen Defizite zeigt. Gleichzeitig stellt das Präsidium fest, dass einzelne Entscheidungen von Bund und Ländern weiterhin zu Lasten der Städte finanziert werden. Beispiele dafür sind die Krankenhausfinanzierung, die Pflegereform oder die geplanten Änderungen beim Wohngeld. Das Präsidium stellt daher fest, dass dies nicht nur kontraproduktiv ist, sondern auch alle Bemühungen der Kommunen selbst ad absurdum führt. Im Ergebnis müssen die Städte freiwillige Ausgaben streichen, weil sie von Bund und Ländern gesetzlich zu Ausgaben gezwungen werden. Es entsteht der Eindruck, dass die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen, insbesondere im Sozialbereich, die Kommunen nicht in den Blick nehmen und der Zielsetzung des Zukunftspakets entgegenlaufen.
Viele Städte werden keine andere Möglichkeit haben, als ihre Einnahmen insbesondere durch die Erhöhung der kommunalen Steuern zu verbessern. Am Beispiel der Grundsteuer wird aber deutlich: Die unvermeidbaren Mehrbelastungen können in vielen Städten mehrere hundert Euro je Haushaltsmitglied betragen. Das Präsidium empfiehlt seinen Mitgliedern, hierbei transparent auf die bundesrechtliche Verursachung hinzuweisen und dazu die entsprechenden Hebesatzanpassungen in der öffentlichen Kommunikation, in den Beschlussvorlagen und im Erläuterungsteil der Grundsteuerbescheide als "Bund- und Land-Zuschlag" auszuweisen.
Losgelöst von den bisherigen Finanzierungsstrukturen beauftragt das Präsidium die Hauptgeschäftsstelle, weitere Möglichkeiten zur Generierung von Einnahmen zu prüfen und hierbei auch die administrativen, rechtlichen und politischen Umsetzungshemmnisse in den Blick zu nehmen. Hierzu zählt insbesondere die Einführung einer Nahverkehrsabgabe. Als Beispiel kann das französische Modell des "Versement de Transport" dienen.