Präsidium
Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer diskriminierungsfreien Entlohnung von Frauen und Männern. Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit ist ein zentrales arbeits- und gesellschaftspolitisches Anliegen.
- Mit großer Sorge sieht das Präsidium der bevorstehenden Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 in nationales Recht entgegen. In der derzeit erkennbaren Ausgestaltung drohen starre Entgeltbewertungssysteme, weitreichende Auskunftsansprüche von Beschäftigten, Berichtspflichten sowie umfangreiche Entgeltprüfverfahren. Dies würde für kommunale Arbeitgeber erhebliche bürokratische Mehrbelastungen verursachen.
- Das Präsidium appelliert an den Bund, bei der Umsetzung der Richtlinie die gesetzliche Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltregelungen (§ 4 Abs. 5 Entgelttransparenzgesetz) ausdrücklich beizubehalten. Tarifvertraglich geregelte Entgeltsysteme müssen weiterhin als grundsätzlich diskriminierungsfrei gelten.