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Präsidium 24.06.2026

Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages

  1. Das Präsidium bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer diskriminierungsfreien Entlohnung von Frauen und Männern. Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit ist ein zentrales arbeits- und gesellschaftspolitisches Anliegen.

     
  2. Mit großer Sorge sieht das Präsidium der bevorstehenden Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 in nationales Recht entgegen. In der derzeit erkennbaren Ausgestaltung drohen starre Entgeltbewertungssysteme, weitreichende Auskunftsansprüche von Beschäftigten, Berichtspflichten sowie umfangreiche Entgeltprüfverfahren. Dies würde für kommunale Arbeitgeber erhebliche bürokratische Mehrbelastungen verursachen.

     
  3. Das Präsidium appelliert an den Bund, bei der Umsetzung der Richtlinie die gesetzliche Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltregelungen (§ 4 Abs. 5 Entgelttransparenzgesetz) ausdrücklich beizubehalten. Tarifvertraglich geregelte Entgeltsysteme müssen weiterhin als grundsätzlich diskriminierungsfrei gelten.