Präsidium
Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
a) Notwendigkeit eines neuen Aufenthaltsrechts
- Das Präsidium stellt fest, dass die Städte bislang ca. 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen haben, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Die Städte sind weiterhin bereit, ihren Beitrag zum Schutz dieser Menschen zu leisten.
- Das Präsidium stellt weiterhin fest, dass es umgehend notwendig ist, eine praxistaugliche Anschlusslösung für die zum 4. März 2027 auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine zu schaffen.
- Die Bundesregierung ist gefordert, einem unkoordinierten Auslaufen des § 24 Aufenthaltsgesetz für Geflüchtete aus der Ukraine vorzubeugen. Die Ausländerbehörden brauchen zwingend ausreichend Vorlaufzeit für eine Neuregelung. Ein überwiegender Übergang in Asylverfahren von Menschen aus der Ukraine ist nicht umsetzbar.
b) Sicherung des Lebensunterhalts zwischen SGB II und AsylbLG
- Das Präsidium stellt fest, dass die schnelle Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine aufgrund des russischen Angriffskrieges über die Hilfesysteme des SGB II und SGB XII ein sinnvoller und erfolgreicher Weg waren. Nur so konnten die Städte die hohen Zuzugszahlen erfolgreich bewältigen und den Menschen schnellstmöglich Unterstützung gewähren. Außerdem sorgen die umfassenden Unterstützungsangebote der Jobcenter für eine deutlich schnellere Arbeitsmarktintegration und einen Vorsprung im weiteren Erwerbsverlauf.
- Die geplanten Änderungen bei den Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine für Neueinreisende bergen für die Kommunen erhebliche Risiken. Allein der erneute Rechtskreiswechsel für nach dem 1. April 2025 Einreisende bedeutet für die Städte erhebliche finanzielle und bürokratische Mehraufwände. Hinzu kommt die neue Aufgabe bei der Integration in Arbeit, die den Aufbau einer neuen kommunalen Parallelstruktur notwendig macht, was angesichts des Personal- und Geldmangels nicht gelingen wird.
- Umso mehr fordert das Präsidium die Bundesregierung dringend auf, unabhängig von einer Neuregelung des Aufenthaltsrechts nach Auslaufen der EU-Massenzustromrichtlinie, sicherzustellen, dass zumindest die vor dem 1. April 2025 aus der Ukraine nach Deutschland Geflüchteten weiterhin Leistungen nach dem SGB II erhalten. Der Wechsel dieser großen Gruppe von Leistungsbeziehenden in das System des Asylbewerberleistungsgesetz würde die Kommunen finanziell und administrativ überlasten.