Hauptausschuss
Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
- Der Hauptausschuss begrüßt die Absicht des Bundes, einen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu schließen. Der Zukunftspakt muss die zentralen Herausforderungen aufgreifen, mit denen die Städte seit Jahren konfrontiert sind. Hierzu zählen die strukturell un-zureichende Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben, eine immer weiter anwachsende Aufgabenlast, eine hohe Regelungsdichte sowie mangelnde Praxistauglichkeit gesetzlicher Vorgaben.
- Die Städte erwarten, dass der Zukunftspakt mehr ist als ein programmatisches Bekenntnis. Er muss zu messbaren strukturellen Verbesserungen führen. Dazu gehören insbesondere eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung, ein wirksamer Bürokratieabbau, eine ehrliche Aufgaben- und Standardkritik sowie eine vollzugstaugliche Gesetzgebung. In diesen Punkten liegt die Chance, staatliche Strukturen dauerhaft effizienter und moderner zu gestalten.
- Der Hauptausschuss bekräftigt das Prinzip der Veranlassungskonnexität: Neue oder ausgeweitete Aufgaben dürfen nur mit vollständiger und verlässlicher Gegenfinanzierung eingeführt werden. Bestehende kommunale Pflichtaufgaben sind dauerhaft auskömmlich zu finanzieren. Die Städte dürfen nicht länger die strukturellen Folgekosten bundes- oder landespolitischer Entscheidungen tragen.
- Der Hauptausschuss stellt zugleich fest, dass Inhalt, Reichweite und Verbindlichkeit des Zukunftspakts bislang nur programmatisch beschrieben sind. Er fordert Bund und Länder auf, diesen zeitnah zu konkretisieren und mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Maßnahmen, einem belastbaren Zeitplan und einer gesetzlichen Umsetzung zu hinterlegen. Nur so kann er seine angekündigte Wirkung für die Kommunen tatsächlich entfalten.
- Dies setzt voraus, dass die Kommunen über die kommunalen Spitzenverbände strukturell abgesichert in die Steuerungs- und Arbeitsstrukturen des Zukunftspaktes eingebunden werden. Die kommunale Ebene muss frühzeitig Einfluss auf Zieldefinition, Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen nehmen können. Reformen, die maßgeblich vor Ort umgesetzt werden, können nur gelingen, wenn die kommunale Ebene systematisch einbezogen wird und ihre Praxiserfahrungen wirksam einfließen.