Hauptausschuss
27.01.2026

Sicherung der Städtebauförderung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages begrüßt ausdrücklich die stufenweise Erhöhung der Städtebauförderung, sodass in den kommenden Jahren eine Verdoppelung der Bundeshilfen erreicht wird. Die Verdoppelung entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Städtetages. Die Städtebauförderung bleibt ein wichtiges Instrument für wirksame Investitionen in den Städten und trägt dazu bei, die Lebensqualität der Städte zu steigern. Die Stärke der Städtebauförderung besteht darin, dass ein Euro Förderung ein Vielfaches an privaten Investitionen auslöst. Diese Multiplikatorwirkung fällt geringer aus, wenn nicht alle Partner ihren Anteil beisteuern.
     
  2. Der Hauptausschuss fordert daher die Länder auf, auch ihren Anteil entsprechend zu erhöhen und zu sichern. Nur so kann die Verdoppelung ihre volle Wirkung entfalten. Die Städtebauförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die Länder sind aufgerufen, an der Eigenfinanzierung ihres Anteils festzuhalten und diese nicht aus dem Vorwegabzug aus kommunalen Zuweisungen zu finanzieren.
     
  3. Der Hauptausschuss stellt fest, dass durch die desaströse Haushaltslage in fast allen Städten massive Schwierigkeiten bei der Bereitstellung des Eigenanteils eintreten. Dieser Eigenanteil stellt im Sinne des kommunalen Haushaltsrechts eine freiwillige Leistung dar, die in Zeiten von Nothaushalten oftmals nicht geleistet werden darf. Die bereits laufenden Verhandlungen zur besseren finanziellen Ausstattung der Kommunen müssen daher schnell zu einem positiven Ergebnis geführt werden, damit die Erhöhung der Städtebauförderung auch von den Kommunen genutzt werden kann. Bis dahin bedarf es der Regelung, den kommunalen Eigenanteil auf zehn Prozent abzusenken und für Kommunen in der Haushaltssicherung zu suspendieren.