Hauptausschuss
22.01.2026

Schutz der kritischen Infrastruktur

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss verurteilt Sabotage und Terroranschläge auf Infrastrukturen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge auf das Schärfste. Es rüttelt an den Grundfesten unseres friedlichen Zusammenlebens. Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und die Wiederherstellung der Versorgungssicherheit ein anderes Denken und eine noch größere Aufmerksamkeit erfordern als bisher. Die Städte sind hier bereits seit langem vielfältig aktiv. Schutzmaßnahmen müssen aber von allen Ebenen und Akteuren insgesamt für alle Schadensszenarien weiter ausgebaut werden. Der Hauptausschuss unterstreicht dabei, dass eine absolute Sicherheit auch in Zukunft nicht erreicht werden kann.
     
  2. Der Schutz vor Schadensereignissen ist nicht allein Aufgabe der öffentlichen Hand. Der Hauptausschuss betont, dass sich die Menschen und Unternehmen auf Krisen stärker einstellen und selbst vorsorgen sollten. Die Städte schaffen den Rahmen für gesellschaftliche Stabilität, Nachbarschaftshilfe und gegenseitige Unterstützung. Diese Grundgedanken und ihre Ausgestaltung gehören ins Zentrum von Politik und gesellschaftlicher Debatte auf allen Ebenen. Alle staatlichen Akteure, Einrichtungen und Institutionen sind hier in der Pflicht.
     
  3. Die schnelle Wiederherstellung der Versorgungssicherheit in Großschadenslagen ist eine nationale Aufgabe und eine Frage der nationalen Sicherheit. Der Hauptausschuss begrüßt, dass der Bund eine Nationale Reserve Blackout einrichten wird. Er hält Notstromaggregate an ausgewählter KRITIS und einzelnen Gebäuden jedoch nicht für ausreichend. Eine nationale Reserve Notstrom muss mobile Kraftwerke mit großer Kapazität vorhalten, die ganze Quartiere während eines langanhaltenden Stromausfalls versorgen können.
     
  4. Warnung und Information sind entscheidend bei der Bewältigung eines Katastrophenfalls und großen Krisenlagen. Der Hauptausschuss hält es für dringend erforderlich, die Mobilfunknetze und den Digitalfunk für einen Blackout noch stärker abzupuffern. Die gesamte Kommunikations-infrastruktur muss krisenfest aufgestellt und ein schneller Netzwiederaufbau sichergestellt werden.
     
  5. Die veränderte Sicherheitslage erfordert eine neue Bewertung von Transparenzpflichten und Datenschutz. Dies umfasst Anforderungen aus dem Informationsfreiheitsgesetz, Open-Data, Datenlieferungspflichten sowie die Frage von Videoüberwachung an kritischen Einrichtungen. Der Hauptausschuss bittet den Bund, das KRITIS-Dachgesetz rasch auf den Weg zu bringen. Der geplante Schwellenwert von 500.000 Einwohnern für die Einordnung als kritische Infrastruktur ist jedoch viel zu hoch und muss dringend herabgesetzt werden.
     
  6. Der Hauptausschuss bekräftigt seine zehn Forderungen für einen resilienten Bevölkerungsschutz vom 6. Juni 2024. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer deutlich engeren Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen und den Betreibern der kritischen Infrastruktur und Abstimmung bei möglichen Krisenszenarien. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder erneut auf, die kommunale Ebene in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit auf Augenhöhe einzubinden.
     
  7. Zivil- und Katastrophenschutz sind Daueraufgaben, die dauerhaft finanziert sein müssen. Der Hauptausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 27. November 2025. Er kritisiert scharf, dass Aufgaben übertragen bzw. aus Bundesauftragsverwaltung ausgeführt werden sollen, ohne sie aus-reichend zu finanzieren. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder zudem auf, im Bundes- und in den Landeshaushalten die Mittel für den Bevölkerungsschutz in den Kommunen deutlich zu erhöhen und dauerhaft einzuplanen. Der Großteil der Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes für den Bevölkerungsschutz muss bei den Städten vor Ort  ankommen.