Hauptausschuss
Forderungen für einen zukunftsfähigen Rettungsdienst in Deutschland
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
- Der Hauptausschuss unterstützt ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, den Rettungsdienst in Deutschland zukunftsfähig aufzustellen. Viele Maßnahmen der geplanten Reform der Notfallversorgung, wie eine bessere Vernetzung zwischen dem Notruf 112 und dem ambulanten Notruf 116117 sowie die Erweiterung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen, sind sinnvoll und dringend notwendig.
- Der Hauptausschuss befürwortet insbesondere, die offenen Finanzierungsfragen des Rettungsdienstes zu den Fehleinsätzen bzw. Fehlfahrten zu lösen und diese Regelung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) anzupassen. Neben klassischen Transportleistungen müssen medizinische Behandlungen vor Ort durch den Rettungsdienst sowie die Disposition in den Leitstellen als vollständig abrechenbare Leistungen des Rettungsdienstes anerkannt wer-den. Ebenso sind der Transport in ambulante Versorgungsstrukturen sowie die telemedizinische Versorgung als Leistung des Rettungsdienstes zu regeln.
- Hingegen lehnt der Hauptausschuss das Vorhaben erneut ab, den Rettungsdienst vollständig als eigenständiges Leistungssegment im SGB V aufzunehmen. Er bekräftigt seinen Beschluss vom 16. November 2023 und unterstreicht die Rolle des Rettungsdienstes als eine zentrale Säule der örtlichen Gefahrenabwehr und Teil der Daseinsvorsorge. Leistungs- und Qualitätsstandards auf Bundesebene in den Strukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung und ohne kommunale Beteiligung zu verhandeln und festzulegen, ist nicht akzeptabel. Dies gefährdet etablierte und funktionierende Strukturen und das Ineinandergreifen von Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Der Hauptausschuss warnt angesichts der zunehmenden Bedeutung des Bevölkerungsschutzes nachdrücklich vor einem solchen Weg. Er weist zudem darauf hin, dass die Frage der Regelungskompetenz nicht abschließend geklärt ist.
- Das vorgeschlagene Gebührenmodell sieht der Hauptausschuss zudem kritisch. Eine Abkehr von der gebührenrechtlich abgesicherten Vollkostenfinanzierung hin zu einem rein vertragsbasierten Vergütungssystem würde ein Finanzierungsmodell gefährden, das in vielen Städten eine verlässliche Grundlage für Planungssicherheit, Personalentwicklung und langfristige Investitionsentscheidungen bildet. Der Fokus der Reform sollte darauf liegen, eine rechtssichere und zukunftsfähige Vergütung im Rettungsdienst zu schaffen. Die Städte sind bereit, mit den Krankenkassen in einen Dialog über Transparenz und effiziente Strukturen zu treten.