Präsidium
26.11.2025

Verfahren und Hinweise zur Umsetzung des Bauturbos in den Städten

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages begrüßt das Inkrafttreten der Bauturbo-Regelungen im Baugesetzbuch. Diese erweitern die Handlungsspielräume der Kommunen, insbesondere für Nachverdichtungen, Umnutzungen und Neubauten in städtischen Gebieten. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Neuregelungen zu materiellen und personellen Einsparungen in den Städten führen werden. Die Aussage in der Gesetzesbegründung, die Verwaltung könne bei Anwendung der Neuregelungen im Mittel 2,5 Milliarden Euro pro Jahr einsparen, ist falsch. Vielmehr wird es neuer Abstimmungs- und politischer Beschlussverfahren bedürfen, um den Neuregelungen und einer unverändert erforderlichen geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung zu tragen.
     
  2. Die Städte haben ein großes Interesse daran, von den Regelungen in geeigneten Fällen Gebrauch zu machen. Das erfordert eine gute konzeptionelle und organisatorische Vorarbeit vor Ort und klare interne Prozessrichtlinien, um die nach wie vor bestehenden Prüferfordernisse innerhalb der Zustimmungsfrist von maximal vier Monaten abarbeiten zu können. Hierfür benötigen die Städte Unterstützung. Das Umsetzungslabor des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet dafür eine gute Plattform. Es muss allen Städten offenstehen und in enger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag gestaltet werden.
     
  3. Es muss deutlich werden, dass der Bauturbo kein "Allheilmittel" zur Lösung der Wohnungsbaukrise darstellen kann. Hinzu tritt, dass noch offen ist, wie die Rechtsprechung und finanzierende Banken den Entfall von grundlegenden bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Baurecht bewerten werden. Mit dem neuen Instrumentarium kann lediglich fehlendes oder entgegenstehendes Planungsrecht überwunden werden. Baukosten, überbordende technische Baubestimmungen sowie die weiteren bei Bauvorhaben zu berücksichtigende Belange (insbes. Artenschutz, Umweltschutz, Lärmschutz, Nachbarschutz) gelten auch weiterhin. Bei der kommenden BauGB-Novelle muss daher diskutiert werden, wie die Bauleitplanung sich grundlegend vereinfachen lässt.