Hauptausschuss
Zukunft der Kohäsionspolitik
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
- Die Europäische Kohäsions- und Strukturpolitik ist eine zentrale Säule für wirtschaftliche Entwicklung vor Ort und ein wichtiges Band zwischen der EU und der kommunalen Ebene. Der Hauptausschuss sieht die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Kohäsiions- und Strukturpolitik ab dem Jahr 2028 mit großer Sorge. Mit den geplanten nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen der EU-Mitgliedstaaten sind zentralisierte Entscheidungsprozesse zulasten regional bedarfsgerechter Programme zu befürchten. Der Hauptausschuss fordert, dass die örtlichen Gegebenheiten im Mittelpunkt der Partnerschaftspläne stehen.
- Die Bundesländer und die lokale Ebene müssen in die Erstellung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne einbezogen werden. Der Hauptausschuss hält es für dringend notwendig, dass die Bundesländer weiterhin die Inhalte der Kohäsionspolitik direkt mit der EU-Kommission verhandeln können. Er kritisiert die Vorschläge der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne als Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes und schließt sich ausdrücklich der Rüge der Bundesländer gegenüber der Europäischen Kommission an. Er unterstützt daher ausdrücklich die Subsidiaritätsrüge der Bundesländer gegenüber der Europäischen Kommission. Zugleich fordert der Hauptausschuss die Bundesländer auf, die Kommunen umfassend in die Ausgestaltung der Programme einzubinden.
- Der Hauptausschuss fordert erneut, die Mittelausstattung für die EU-Kohäsionspolitik mindestensauf dem derzeitigen Nivewau zu erhalten. Die Kofinanzierungssätze der EU müssen mindestens 50 Prozent betragen. Für die intergierte nachhaltige Stadtentwicklung muss weiterhin ein fester Mindestanteil der Fördermittel vorgesehen werden.
- Statt zusätzlicher Komplexität müssen die Programme für die Projektträger vor Ort weiter vereinfacht werden. Der Hauptausschuss hält es für essentiell, dass Projekte aus den Kohäsionsfonds grundsätzlich als beihilfekonform definiert werden. Für eine krisenfeste Förderung ist es zudem erforderlich, Projekte noch drei Jahre nach der Förderperiode zu Ende führen und abrechnen zu können (n+3-Systematik).