Hauptausschuss
27.11.2025

Umwandlungsstopp für Bundeswehrliegenschaften und Umgang mit verteidigungsrelevanten Infrastrukturen – Forderungen der Städte

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages nimmt zur Kenntnis, dass angesichts der veränderten Sicherheitslage in Deutschland die Bundesregierung den Verkauf von Bundeswehrliegenschaften vorerst gestoppt hat. Die betroffenen Städte zeigen großes Verständnis für den erhöhten sicherheitspolitischen Bedarf, stehen aber vor erheblichen Herausforderungen: Die mit hohen Kosten und viel Engagement geplanten Stadtentwicklungsprojekte, insbesondere im dringend benötigten Wohnungsbau, kommen durch den Verkaufsstopp der Bundeswehrliegenschaften abrupt zum Stillstand. Daher ersucht der Hauptausschuss den Bund, seine Priorisierung der Flächen zügig zum Abschluss zu bringen.
     
  2. Der Verkaufsstopp dient dem Ziel, verfügbare Flächen und Infrastrukturen zu prüfen und gegebenenfalls zur Stärkung der nationalen Verteidigungsfähigkeit erneut zu nutzen. Der Hauptausschuss sieht jedoch an vielen aktuell zur zivilen Konversion anstehenden Standorten die heutigen militärischen Anforderungen an Einsatzfähigkeit, Sicherheit und überregionale Anbindung an Luft-, Schienen- und Wasserinfrastruktur sowie eine leistungsfähige digitale Vernetzung als nicht gegeben an. Er ersucht den Bund, in die Abwägung zur Wiedernutzung von Standorten auch den Stand der Entwicklung der jeweiligen Konversionsflächen für zivile Zwecke und die wirtschaftliche Bedeutung der Standortnutzung und -erweiterung insbesondere strukturschwacher Standorte einzustellen.
     
  3. Der Hauptausschuss erwartet klare Informationen, Verlässlichkeit in der Kommunikation und einen Ausgleich der bislang entstandenen Kosten. Zudem ist eine intensive Einbindung in die weiteren Entscheidungsprozesse und transparente zeitliche Perspektiven für die Entwicklung der Flächen unerlässlich. Der Hauptausschuss bittet die Bundesregierung, bereits lange geplante und vorbereitete Umnutzungen von Altstandorten nicht zurückzudrehen. Diese sind aus Sicht der Städte überwiegend nicht geeignet, die aktuellen Anforderungen an die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen.
     
  4. Der Hauptausschuss fordert die Bundesregierung auf, den betroffenen Kommunen Aufschluss über die erforderlichen flächenhaften und punktuellen Infrastrukturen für Verteidigungszwecke zu geben. Insbesondere die Ertüchtigung von Hafenanlagen und der Ersatzneubau oder Ertüchtigung von Brückenbauwerken für die militärische Nutzbarkeit erfordert ein enges Zusammenwirken der zuständigen Stellen. Der Hauptausschuss weist auf das Erfordernis hin, diese Maßnahmen aus der Bereichsausnahme für die Bundeswehr und hilfsweise aus dem Infrastrukturfonds des Bundes zu finanzieren.
     
  5. Der Hauptausschuss sieht das Erfordernis, dass den Anforderungen an Bau- und Planungsunterlagen für die punktuelle und lineare verteidigungsrelevante Rechnung getragen wird. Diese Anforderungen liegen insbesondere darin, dass es ein umfassendes Informations- und Abstimmungsbedürfnis zwischen den Trägern öffentlicher Belange, den politischen Gremien und der Öffentlichkeit besteht. Bund, Länder und Mittelbehörden sind im Zusammenwirken mit den Kommunen gefordert, auf Grundlage der Nomenklatur zum Umgang mit Vorgängen zum Planen und Bauen zum Zwecke der Landesverteidigung (VS-NfD) über die sicherheitsrelevanten Aspekte hinaus auch diesen planungs- und baupraktischen Belangen zu genügen.

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