Hauptausschuss
Sozialstaatskommission
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
- Der Hauptausschuss stellt fest, dass unser demokratischer Sozialstaat das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts und Zusammenlebens ist. Er sichert Vertrauen in Gerechtigkeit und Verlässlichkeit. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, ihn zukunftsfähig zu gestalten: tragfähig, wirksam und offen für Transformation. Bürgerorientierung, faire Finanzierung und Digitalisierung sind dabei die entscheidenden Hebel.
- Der Hauptausschuss stellt fest, dass sich die Städte in einer beispiellos katastrophalen Finanzsituation befinden. Ihre nicht steuerbaren Ausgaben entwickeln sich weit dynamischer als die Einnahmen. Haupttreiber sind Sozial- und Personalausgaben. Insbesondere die Steigerungen der Ausgaben für die Eingliederungshilfe sowie die Kinder- und Jugendhilfe können durch die Städte nicht mehr finanziert werden.
- Der Hauptausschuss erwartet deshalb von Bund und Ländern unverzüglich umfassende und nachhaltig wirksame Reformen bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen. Dazu muss auch die Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe zählen. Er befürchtet, dass der Arbeitsauftrag der Kommission zur Reform des Sozialstaats insoweit zu eng gefasst wird. In diesem Fall erwartet der Hauptausschuss von der Bundesregierung unverzüglich einen weiteren Prozess unter Einbeziehung von Ländern und Kommunen zu initiieren, mit dem Ziel umfassende kostensenkende Reformvorschläge insbesondere auch für die Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe zu erarbeiten.
- Der Hauptausschuss beauftragt deshalb die Hauptgeschäftsstelle, inhaltliche Möglichkeiten und Reformvorschläge für eine umfassende finanzielle Entlastung der Städte insbesondere bei der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe zu erarbeiten.
- Darüber hinaus müssen Bund und Länder unverzüglich Maßnahmen ergreifen, durch die die finanziellen Belastungen der Kommunen spürbar reduziert werden. Hierzu zählen zunächst eine ab dem nächsten Haushaltsjahr wirkende finanzielle Entlastung durch Bund und Länder als auch eine Überprüfung des Leistungsniveaus.
- Des Weiteren befürwortet der Hauptausschuss eine vorgelagerte, pauschale, automatisch assistierte und dynamisierte Bundesleistung für Wohnen und Kind. Sie soll die bisherigen Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, BAfög, BAB, Unterhaltsvorschuss in eine neue Leistung zusammen-führen. Der Bund finanziert und administriert diese Leistung und übernimmt die alleinige Personal-, Organisations- und Finanzverantwortung des neuen pauschalen vorgelagerten Systems. Diese neue Leistung kann ohne den Auftrag zur Existenzsicherung, automatisch assistiert, digitalisiert und pauschaliert umgesetzt werden. Zentral ist die Dynamisierung der Leistung, um Drehtüreffekte auszuschließen. Die Kommunen werden Hauptansprechpartner bleiben mit Beratungen und anderen Angeboten vor Ort.
- Außerdem spricht sich der Hauptausschuss für eine existenzsichernde Leistung aus, die kommunal administriert und in gemeinsamer Verantwortung zwischen Bund und Kommunen alle bisherigen existenzsichernden Leistungen u.a. die bisherigen Sozialgesetzbücher II und XII und das Asylbewerberleistungsgesetz zusammenführt. Die Leistungen zur Existenzsicherung können angelehnt an die bisherige Grundsicherung für Arbeit zwischen Bund und Kommunen organisiert und finanziert werden. Der Bund bleibt Partner der Kommunen bei der Arbeitsvermittlung.
- Der Hauptausschuss verlangt eine radikale Standardisierungs- und Entbürokratisierungsoffensive als Schlüssel für Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei den sozialen Leistungen. Eine grundsätzliche Umstellung des Prüfansatzes ist dabei elementar. In Zukunft bedarf es klarer Konsequenzen für Betrug und keine vollständige Vorabkontrolle ähnlich wie bei der Steuerprüfung. Der Einsatz von KI und Ende zu Ende Digitalisierung muss überall geprüft und flächendeckend ausgerollt werden. Die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Begriffe Einkommen, Vermögen, Haushalt und Kind im SGB I müssen gelingen. Der Einkommensbegriff in der Einkommenssteuer kann im vorgelagerten System angewandt werden.
- Der Hauptausschuss sieht die Möglichkeit durch die stärkere Nutzung der sozialen Infrastruktur vor Ort bisherige finanzielle Leistungen dorthin auszulagern und so zu entbürokratisieren. Die hohen Verwaltungsausgaben bei Bildung- und Teilhabeleistungen müssen überwunden werden und größtenteils in Infrastruktur überführt werden. Schulen müssen ihrer Verantwortung bei Bildung nachkommen und Lernförderung, Klassenreisen, Tagesausflüge und Mittagessen verantworten.