Hauptausschuss
"Mietenkrise" in den Städten – Entwicklungen und Reformbedarfe im Mietrecht; Stand der Mietrechtskommission des Bundes
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
- Der Deutsche Städtetag blickt mit Sorge auf die Folgen weiter ansteigender Mietpreise in den Städten. Gleichwohl stellt der Hauptausschuss fest, dass nur ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage die Probleme auf den Wohnungsmärkten langfristig lösen kann. Kurz- und mittelfristig sind allerdings Anpassungen im Miethöherecht dringend erforderlich, um den beobachte-ten Auswüchsen bei aufgerufenen Mietpreisen und Umgehungen des geltenden Rechts effektiv Einhalt gebieten zu können.
- Der Hauptausschuss begrüßt den Start der Mietrechtskommission als Grundlage für eine fundierte Entwicklung von Antworten auf komplexe mietrechtliche Fragen. Gleichzeitig ruft der Hauptausschuss die Bundesregierung dazu auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen außerhalb des Arbeitsauftrags der Kommission unverzüglich anzugehen. Dazu gehören der Umgang mit möbliertem und zum vorübergehenden Gebrauch vermietetem Wohnraum. Dieser trifft zwar in den Städten auf einen gewissen Bedarf. Notwendig ist aber auch eine präzise Anwendung des geltenden Miethöherechts für solche Wohnungen. Die aktuelle Situation lädt zu umfassendem Missbrauch ein, der sich nicht mehr auf Einzelfälle beschränkt.
- Dies gilt insbesondere bei eklatanten Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher und das Mietrecht umgehenden Gestaltungen. Der Deutsche Städtetag fordert seit den 2010er Jahren, den § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) praxistauglich zu reaktivieren, um eine Anwendung bürokratiearm und mieterfreundlich zu ermöglichen. Zentrales Anliegen der Städte ist eine generalpräventive Wirkung des § 5 WiStrG. Das Ziel besteht nicht darin, möglichst viele Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.
- Der Hauptausschuss empfiehlt, ein Augenmerk dabei auf die öffentliche Hand als größter "Mietschuldner" zu legen, beispielsweise in den Bereichen Wohngeld und "Kosten der Unterkunft". Verstöße gegen das Mietrecht dürften nicht weiter durch Sozialrecht in der Praxis und Transferleistungen der öffentlichen Hand geduldet sein. Der Umfang der Mietrechtsverstöße ist derzeit nicht systematisch und flächendeckend erfasst. Der Hauptausschuss ruft dazu auf, Sozial- und Mietrecht an dieser Stelle besser aufeinander abzustimmen.