Hauptausschuss
27.11.2025

Krankenhausfinanzierung

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss fordert unverzüglich eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung zu sichern.
     
  2. Viele Städte müssen die erheblichen Verluste ihrer Krankenhäuser systemfremd aus dem kommunalen Haushalt finanzieren. Dies erhöht die ohnehin bestehenden Defizite in den Kommunalhaushalten nochmals. Erschwerend kommt hinzu, dass die städtischen Krankenhäuser oftmals die stationäre medizinische Versorgung von ganzen Regionen sicher-stellen – im Endeffekt zahlen die Bürgerinnen und Bürger der Kernstädte für die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger umliegender Regionen.
     
  3. Die Kommunen können und wollen nicht länger als Ausfallbürgen für Versäumnisse des Bundes auftreten. Es ist nicht hinnehmbar, dass kommunale Haushalte jährlich Zuschüsse in teils dreistelliger Millionenhöhe leisten müssen, um den Betrieb kommunaler Kliniken aufrechtzuerhalten. Diese Mittel fehlen dringend in anderen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge – etwa in Kitas, Schulen oder im öffentlichen Personennahverkehr.
     
  4. Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform muss daher die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser nachhaltig beseitigt werden. Die Länder sind verpflichtet, eine konsequente und bedarfsgerechte Krankenhausplanung durchzuführen und sich dabei auf den Erhalt systemrelevanter Einrichtungen zu konzentrieren.