Präsidium
17.01.2024

Sicherung der ambulanten Gesundheitsversorgung

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium blickt mit Sorge auf Versorgungsengpässe in der ambulanten Gesundheitsversorgung. Diese betreffen sowohl die Regel- als auch die Notfallversorgung.
     
  2. Die kassenärztlichen Vereinigungen sind verantwortlich dafür, die ambulante Gesundheitsversorgung inklusive der ambulanten Notfallversorgung sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das Präsidium stellt fest, dass immer mehr Menschen unzumutbar lange auf einen Termin bei Haus- und insbesondere Fachärzten warten müssen. Vor allem durch die unzulängliche ambulante Notfallversorgung werden Rettungsdienste und Krankenhäuser unnötig belastet. Bund und Länder sind angesichts der demographischen Entwicklung in der Pflicht, grundsätzlich die organisatorische Struktur der ambulanten Versorgung zu überdenken und eine Verbesserung herbeizuführen. Dabei sollen die Städte auch bei der Bedarfsplanung von Arztsitzen ein Mitspracherecht erhalten. Darüber hinaus soll die Möglichkeit von Krankenhäusern, ambulante Leistung zu erbringen und abrechnen zu können, erleichtert werden. Auch ist eine deutliche Ausweitung der Studienplätze für Medizin längst überfällig.
     
  3. Immer mehr Menschen fällt es schwer, einen Zugang zum ambulanten Versorgungssystem zu erhalten. Das Präsidium bekräftigt die Bereitschaft der Städte, durch die Errichtung bzw. Weiterführung von Gesundheitskiosken, insbesondere die Versorgung dieser Menschen zu verbessern. Dazu bedarf es einer gesicherten Finanzierung. Die Erbringung von medizinischen Leistungen soll weiterhin durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.