Präsidium
25.01.2023

Novelle des Baugesetzbuches 2023

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium begrüßt, dass die geplante Novelle des Bauplanungsrechts frühzeitig mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis erörtert werden soll. Das hilft, Regelungserfordernisse zu erkennen und die Relevanz und Auswirkungen möglicher Regelungen besser erfassen zu können. Auch die Durchführung eines Planspiels trägt zur Schaffung praxistauglicher Regelungen bei. Hierbei sind Erfahrungen aus der Gesetzgebung für die energie-wirtschaftliche Infrastruktur und den Ausbau der Erneuerbaren zu berücksichtigen. Eine gute Gesetzesgrundlage führt zur Beschleunigung und Rechtssicherheit der Planungsprozesse.
     
  2. Das Präsidium sieht es unverändert als erforderlich an, die bodenrechtliche Handlungsfähigkeit der Städte über das Baugesetzbuch zu stärken, Verfahren zu straffen, inhaltliche Mindeststandards und die Sonderregelungen des § 246 Abs. 8-12 BauGB auf Verlängerung oder die teilweise Übernahme in das Dauerrecht zu überprüfen. Die vielfältigen Herausforderungen, insbesondere Wohnungsbau, Klimaschutz, Klimaanpassung und die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können so besser bewältigt werden.