Präsidium
13.09.2023

Rechtskreiswechsel für Leistungsempfänger unter 25 Jahren vom SGB II in das SGB III

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium spricht sich gegen den Rechtskreiswechsel von jungen Menschen vom SGB II ins SGB III aus. Nur die gemeinsame Arbeit von Jobcentern, Jugendämtern, Schulen und vielen weiteren kommunalen Akteuren gewährleistet, dass junge Menschen in der Grundsicherung die Chance auf einen guten Start in den Beruf und ein eigenständiges Leben erhalten. Diese notwendige örtliche Vernetzung kann durch die Agenturen für Arbeit nicht gewährleistet werden.
     
  2. Das Präsidium fordert eine aufgabenorientierte und angemessene finanzielle Ausstattung der Jobcenter durch den Bund in den kommenden Jahren. Nur so kann der gesetzliche Auftrag des Bürgergeldgesetzes umgesetzt und Tarifsteigerungen und Inflation finanziert werden.