Präsidium
23.03.2023

Geplante Reform des Vergaberechts

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Vergaberecht ist notwendig, um kommunale Leistungen und Güter unter transparenten Bedingungen im Wettbewerb zu beschaffen. Das Präsidium warnt jedoch davor, dass das Vergaberecht zu einem Hemmnis bei der notwendigen Beschleunigung von Infrastrukturprojekten wird. Deshalb begrüßt das Präsidium die von der Bundesregierung geplante Transformation des Vergaberechts.
     
  2. Das Präsidium weist auf die große Bedeutung einer nachhaltigen, klimafreundlichen und sozialen Beschaffung hin. Das Vergaberecht darf allerdings nicht der alleinige Rahmen werden, um die Beachtung von Nachhaltigkeitszielen noch verbindlicher festzuschreiben. Vielmehr müssen anbietende Unternehmen durch mehr Produktverantwortung stärker in die Pflicht genommen werden. Auch sollten Nachweisführungen über EU-weite Gütezeichen und Zertifizierungen deutlich ausgeweitet werden.
     
  3. Die mit der Reform verfolgten Ziele der Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung des Vergaberechts müssen entschlossen angegangen werden. Die bestehenden Spielräume innerhalb des Vergaberechts gilt es zu nutzen. Das Präsidium bittet die Bundesregierung eindringlich, auf eine Vereinfachung und Beschleunigung hinzuwirken. Dazu müssen vor allem die Schwellenwerte für die Vergaben von Bauleistungen auf 10 Millionen Euro (netto) und die EU-Schwellenwerte für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen auf 750.000 Euro (netto) erhöht werden. Vereinfachte Vergabeverfahren sollten rasch umgesetzt werden.