Präsidium
23.03.2023

Geflüchtete im SGB-II-Bezug: Vollständige Übernahme der KdU durch den Bund

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Die Kosten der Unterkunft und Heizung für Geflüchtete im SGB II belasten die Haushalte der Städte stark. Das Präsidium fordert deshalb, dass der Bund den kommunalen Anteil an den KdU übernimmt.
     
  2. Darüber hinaus erwartet das Präsidium vom Bund, sämtliche den Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entstehende Kosten im SGB-II anzuerkennen. Dazu gehören neben notwendigen Kosten für Sozialbetreuung und Sicherheit auch solche für das Vorhalten nicht belegter Plätze.
     
  3. In Gemeinschaftsunterkünften haben Geflüchtete mit SGB-II-Ansprüchen selbst dann einen Anspruch auf den vollen Regelsatz, wenn ihnen keine Kosten für Ernährung oder Haushaltsenergie entstehen. Diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen SGB-II-Leistungsberechtigten ist nicht nachvollziehbar. Das Präsidium befürwortet eine rechtliche Änderung, durch die bei bereitgestellten Sachleistungen der entsprechende Anteil im Regelsatz unmittelbar dem Kostenträger der Einrichtung ausgezahlt werden kann.