Hauptausschuss
16.11.2023

Kommunale Wärmeplanung

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss unterstreicht, dass die Wärmewende in den Städten ein entscheidender Hebel ist, um die Klimaziele zu erreichen. Es ist richtig, dass die kommunale Wärmeplanung mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) jetzt zur Grundlage für die Wärmewende gemacht wird. Die verkürzten Fristen für das Erstellen von Wärmeplänen sieht der Hauptausschuss jedoch kritisch. Damit wird den Städten jeglicher Puffer genommen.
     
  2. Der Hauptausschuss betont die Rolle der Wärmenetze als Rückgrat der Wärmewende in den Städten. Die Vorgaben von 30 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 für bestehende Wärmenetze sind ambitioniert, aber erreichbar. Der Hauptausschuss begrüßt, dass die Abwärme aus thermischer Abfallverwertung umfassend einbezogen wird. Kritisch sieht er die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Wärme für neue, bereits geplante Wärmenetze schon ab März 2025. Planungen für neue Netze haben einen mehrjährigen Vorlauf und können in anderthalb Jahren nicht einfach umgeplant werden. Zudem führt das Zusammenspiel von WPG und GEG bei der Ausweisung von Wärmenetzausbaugebieten dazu, dass gerade der so wichtige Ausbau von Wärmenetzen zurückhaltend angegangen oder gar gestoppt wird. Die Garantiepflichten der Versorger im GEG müssen erleichtert und die Schadensersatzpflicht gestrichen werden. Das GEG und das Wärmeplanungsgesetz müssen den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen, dass möglichst viele Haushalte und Gewerbe an die Wärmenetze angeschlossen werden. Auch ein Anschluss- und Benutzungszwang muss möglich bleiben.
     
  3. Der Hauptausschuss hält es für richtig, dass im Rahmen eines Wärmeplans Wasserstoffnetzgebiete als eine potenzielle Versorgungsart ausgewiesen werden können. Er betont zugleich, dass Wasserstoff in der Wärmeversorgung gegenwärtig eine eher nachgeordnete Rolle spielen wird. Gegenwärtig ist größtenteils noch unklar, wie sichergestellt wird, ob tatsächlich Wasserstoffnetze geplant, gebaut und dauerhaft betrieben werden. Der Hauptausschuss sieht die Gefahr, dass unerfüllbare Hoffnungen geweckt und Fehlinvestitionen angereizt werden.
     
  4. Der Hauptausschuss fordert die Länder auf, rasch entsprechende Landesgesetze auf den Weg zu bringen. Gesonderte Bewertungen der kommunalen Wärmepläne durch die Länder lehnt der Hauptausschuss ab. Dies führt zu mehr Bürokratie und unnötigen Verzögerungen.
     
  5. Grundlage der Wärmeplanung sind Daten in ausreichender Menge und guter Qualität. Unabdingbar ist, dass die Städte die erhobenen Datenmengen für weitergehende kommunale Energie- und Klimakonzepte speichern und weiterverarbeiten dürfen. Dabei muss es auch möglich sein, Daten zu statistischen Zwecken erheben, verarbeiten und speichern zu können.
     
  6. Die Städte stellen sich der großen Herausforderung, die Transformation zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu steuern, zu koordinieren und am Ende umzusetzen und zu verantworten. Hierfür brauchen sie den notwendigen finanziellen Rahmen. Der Hauptausschuss fordert die Bundesregierung auf, den Ausbau der Wärmenetze mit einer auskömmlichen Förderung von mindestens drei Milliarden jährlich zu unterstützen sowie Investitionen der Stadtwerke durch Kredite oder Bürgschaften abzusichern. Auch die Länder sind gefordert, Fördermittel und Kredite bereitzustellen. Der Hauptausschuss mahnt zudem an, den Umbau der Heizsysteme zielgerichtet und klug zu fördern. Es ist volkswirtschaftlich kontraproduktiv, Wärmepumpen in ausgewiesenen Gebieten für Wärmenetze zu fördern.