Präsidium
30.03.2022

Demokratiefördergesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Demokratie steht für Gleichberechtigung, Mitbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit. Die Demokratie stellt damit die Grundlage für das Funktionieren einer freiheitlichen Gesellschaft dar. Als eines unserer höchsten Güter gilt es, die Demokratie wirksam zu schützen und zu fördern.
     
  2. Das Präsidium begrüßt, dass die Bundesregierung das Vorhaben zur Schaffung eines Demokratiefördergesetzes frühzeitig und in einem dialogorientierten Verfahren umzusetzen beginnt.
     
  3. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben ein Diskussionspapier zu den Zielen und Regelungsinhalten eines Demokratiefördergesetzes vorgelegt. Das Präsidium stimmt den darin skizzierten übergeordneten Zielen eines Demokratiefördergesetzes zu. Demokratiestärkung ist eine Aufgabe, die verlässlich und dauerhaft gefördert werden muss.
     
  4. Der Deutsche Städtetag wird sich inhaltlich in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen und damit zum Gelingen dieses wichtigen Vorhabens beitragen.

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