Präsidium
28.09.2022

Entlastungspaket des Bundes - Wohngeld und Heizkostenzuschuss

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium betrachtet die Wohngeldreform als richtige Maßnahme. Die Gesetzentwürfe "Wohngeld-Plus-Gesetz" und "Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes" begegnen den immer weiter steigenden Wohn- und Energiekosten zielgerichtet. Die vorgesehenen Maßnahmen unterstützen berechtigte Haushalte dabei, den ihnen angemessenen Wohnraum zu sichern. Der Heizkostenzuschuss kann helfen, den Anstieg der Energiekosten zumindest zu einem Teil zu kompensieren. Das wollen die Städte im Rahmen ihrer administrativen Möglichkeiten nach Kräften unterstützen.
     
  2. Mit der Wohngeldreform strebt der Bund an, die berechtigten Empfängerhaushalte innerhalb kürzester Zeit zu verdreifachen und beantragtes/benötigtes Wohngeld in kürzester Zeit an die Leistungsberechtigten auszuzahlen. Das Präsidium unterstreicht, dass die Wohngeldreform den Erwartungen nur entsprechen kann, wenn das Antragsverfahren deutlich vereinfacht wird und die Länder die notwendigen Verordnungen zügig auf den Weg bringen.
     
  3. Das Präsidium hat zudem erhebliche Bedenken gegenüber der geplanten Mieten­einstufung und ersucht den Bund, diese erst auf empirisch gefestigter Grundlage einzuführen.
     
  4. Das Präsidium fordert von Bund und Ländern eine vollständige Übernahme der entstehenden personellen und infrastrukturellen Kosten. Das Präsidium sieht bei nur noch drei Monaten bis zur In-Kraft-Setzung des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes und einer erwarteten Verdreifachung der Anspruchsberechtigten, erhebliche Schwierigkeiten bei der personellen Absicherung der Umsetzung in den Städten. Umso wichtiger ist es für eine unbürokratische Beantragung und zügige Bearbeitung in den Fachanwendungen, dass ab dem 01.01.2023 das Wohngeld-Onlineverfahren zur Verfügung steht.