Hauptausschuss
26.01.2022

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes: Nachnutzung und Finanzierung

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Städte hinter den Zielen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehen. Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Zur Umsetzung benötigen die Städte allerdings Planungssicherheit und Orientierung, insbesondere hinsichtlich der Nachnutzung von Online-Services nach dem Einer für Alle-Prinzip (EfA) und deren Finanzierung. Bund und Länder sind aufgefordert, die offenen Fragen zu klären.
  2. Der Hauptausschuss betont, dass die Städte schnellstmöglich Klarheit brauchen, welche Vorbereitungen im Zuge der kommunale Nachnutzung getroffen werden müssen. Dazu zählen insbesondere Fragen der Integration in kommunale Fachverfahren, aber auch die zu erwartenden Kosten für Übernahme, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Online-Services bis zum Ende der Umsetzungsfrist des OZG Ende 2022 und für den Zeitraum ab 2023. Die Städte erwarten, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag gemachte Zusage einhält, dass die Kommunen von Bundesmitteln profitieren. Wenn durch ein Bundesgesetz Vorgaben für die Ausführung von Verwaltungsleistungen gemacht werden, müssen sich Bund und Länder auch finanziell daran beteiligen.