Hauptausschuss
01.07.2021

Positionspapier Zukunft der Innenstadt

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Innenstädte und Zentren befinden sich in einem dauerhaften Prozess des Wandels. Die durch die Pandemie beschleunigten Phänomene stellen jedoch einen Umbruch dar. Sie bedürfen neuer Konzepte und Maßnahmen durch ein breites Bündnis für die Innenstädte. Der Hauptausschuss beschließt das Positionspapier "Zukunft der Innenstadt". Dieses gibt einen guten Überblick über die zentralen Themenfelder und die notwendigen Schritte und Forderungen.
     
  2. Der Hauptausschuss fordert den Bund auf, unverzüglich ein "Förderprogramm Innenstadt" für fünf Jahre mit einer Gesamthöhe von 2,5 Milliarden Euro aufzusetzen, um die Städte bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen in den Innenstädten und Stadtteilzentren zu unterstützen. Dieses sollte flexibel und einfach handhabbar sein und insbesondere die vorrübergehende Anmietung und einen Zwischenerwerb von leerstehenden städtebaulich relevanten Schlüsselimmobilien durch die Städte unterstützen. Zudem sollten Konzepte und Entwicklungsplanungen zur Neuaufstellung von Handelslagen sowie Beratungs- und Planungsleistungen für ein Zentren-/Citymanagement gefördert werden.
     
  3. Der Hauptausschuss sieht weiterhin das Erfordernis, die Kommunen handlungsfähiger zu machen und das Bauplanungsrecht mit Blick auf Nutzungsmischung und Nutzungsänderung flexibler auszugestalten. Der kommunale Spielraum für Experimente muss deutlich erweitert werden. Die Umwelt- und Bauministerkonferenz wird gebeten, sich in Fragen des Emissions- und Lärmschutzes zügig auf eine Konkretisierung der bereits vorgeschlagenen Experimentierklausel für die TA Lärm zu einigen
     
  4. Der Online-Handel wird auch nach der Pandemie nicht an Bedeutung verlieren, sondern seine Vormachtstellung weiter ausbauen. Die großen global tätigen Onlinehändler leisten bisher keinen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur. Dabei müssen sich alle Unternehmen an der Finanzierung der Infrastruktur gerecht beteiligen. Das bestehende internationale Steuerrecht ist gestaltungsanfällig und verschafft damit global tätigen Online-Handelsunternehmen unfaire Wettbewerbsvorteile. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Städte die Einigung der G7 Staaten, die steuerlichen Rahmenbedingungen für globale tätige Unternehmen fortzuentwickeln.
     
  5. Der Hauptausschuss regt erneut an, den im Jahr 2020 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eingerichteten "Beirat Innenstadt" auch in der neuen Legislaturperiode fortzuführen, um weiterhin den Erfahrungsaustausch mit den relevanten Akteuren voranzubringen.

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