Präsidium
28.09.2021

Künftiger Umgang mit Silvesterfeuerwerken

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages sieht die Gefahren für Menschen und Tiere sowie die Umweltbelastung durch Feinstaub, die durch das Abbrennen und den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerk entstehen.
     
  2. Die Belange des Tier- und Naturschutzes sollten in die Regelungen der Ersten Sprengstoffverordnung ausdrücklich mit aufgenommen werden. Zudem sollten die Regelungen insgesamt klarer gefasst werden. Das kann helfen, die Anwendung der Verordnung zu erleichtern.
     
  3. Das Präsidium stellt fest, dass die Regelungen der Ersten Sprengstoffverordnung sowie die Möglichkeiten des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts ansonsten ausreichend sind, um den Gefahren durch Silvesterfeuerwerk mittels punktueller Verbote auf kommunaler Ebene zu begegnen. Ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerken ist derzeit nicht notwendig.