Gesetzentwurf
13.03.2024

Wirksames Instrument gegen krumme Geschäfte mit Schrottimmobilien

Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen wäre gute Ergänzung für Gesetz gegen missbräuchliche Ersteigerungen von Schrottimmobilien

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:

"Es ist gut, dass wir jetzt ein wirksames Instrument an die Hand bekommen sollen, wenn Häuser oder ganze Straßenzüge von unseriösen Bietern ersteigert werden. Diese haben von vorneherein nicht die Absicht, die Immobilien instand zu setzen, sondern sie werden weiter heruntergewirtschaftet.

  • Porträtbild von Helmut Dedy

Die Städte können künftig für Problemhäuser, die zwangsversteigert werden, die Verwaltung beantragen, bis durch den Bieter der volle Kaufpreis bezahlt ist. So können wir den Spekulations-Kreislauf bei Schrottimmobilien durchbrechen. Das ist ein Meilenstein, für den wir uns lange eingesetzt haben.

Das miese Geschäftsmodell mit Schrottimmobilien floriert gerade in Städten mit hoher Zuwanderung und vielen Wohnungssuchenden, zum Beispiel im Ruhrgebiet. Die Geschäftspraktik ist so einfach wie fatal: Bieter ersteigern bei einer Zwangsversteigerung ein sanierungsbedürftiges Haus, leisten aber nur die rechtlich vorgesehene Anzahlung und dürfen die Immobilie sofort in Besitz nehmen und nutzen. Anschließend kassieren sie Höchstmieten von Saisonarbeitern oder ärmsten Bevölkerungsschichten. Diese müssen dort oft in völlig überbelegten und desolaten Wohnungen leben. Wenn die neuen Eigentümer ihren Reibach gemacht haben, verschwinden sie, ohne je den vollen Ersteigerungspreis bezahlt zu haben. Dann nimmt die nächste Zwangsversteigerung ihren Lauf. Dahinter stecken oft international vernetze Banden.

Um der Schrotthaus-Spekulation grundlegend den Stecker zu ziehen, bräuchten wir außerdem bereits bei der Zwangsversteigerung ein kommunales Vorkaufsrecht. So könnten die Städte den Verkauf der heruntergekommenen Immobilien und ihre Vermietung zu Mondpreisen schon während der Versteigerung unterbinden und die Häuser und Grundstücke zum Verkehrswert erwerben. Anschließend könnten sie saniert und sinnvoll genutzt werden. Das wäre für die ganze Stadt ein Gewinn. Ein Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen würde die neuen Regeln sinnvoll ergänzen und müsste in das Baugesetzbuch aufgenommen werden."

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