Präsidium
Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium stellt fest, dass das Staatsziel der Gleichstellung der Geschlechter aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) noch nicht erreicht ist. Es existieren in unterschiedlichen Lebensbereichen nach wie vor strukturelle Benachteiligungen von Frauen, die deren gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen.
- Das Präsidium unterstreicht vor diesem Hintergrund die Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit. Sie ist ein wirksames Mittel zur Erfüllung des Staatsziels aus Art. 3 Abs. 2 GG und seiner untergesetzlichen Ausgestaltungen.
- Die Gleichstellung der Geschlechter und der Schutz vor Diskriminierung stärken eine demokratische Gesellschaft. Die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsstellen trägt wesentlich dazu bei, über die Verwaltung hinaus für gleichstellungsrelevante Problemstellungen zu sensibilisieren. Ihre Arbeit darf dabei nicht geschwächt werden.
- Das Präsidium begrüßt die Essener Erklärung, die die 35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister,-senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) am 26./27.06.2025 einstimmig beschlossen hat.