Präsidium
13.03.2024

Asylbewerberleistungsgesetz: Einführung einer Bezahlkarte und Arbeitsgelegenheiten

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium erwartet von der Bundesregierung, dass die Bezahlkarte bundesweit einheitlich eingeführt und angewendet wird. Dies betrifft insbesondere Festlegungen zum Personenkreis, der das Bezahlkartensystem nutzen soll.
     
  2. Das Präsidium fordert die Länder auf, im Bundesrecht verbleibende Spielräume so für landesrechtliche Regelungen zu nutzen, dass die Anwendung der Bezahlkarte bundesweit harmonisiert wird. Dies gilt insbesondere für eine Anwendungspflicht in den Kommunen. Außerdem ist von den Ländern einheitlich festzulegen, ob und inwieweit Obergrenzen für Barauszahlungen bzw. für regionale und digitale Sortimentsbeschränkungen gelten sollen.
     
  3. Die weitaus überwiegende Zahl von Flüchtlingen möchte arbeiten, vor allem in ihren erlernten Berufen. Das größte Hindernis für die Arbeitsaufnahme Geflüchteter sind gesetzliche Arbeitsverbote, lange Anerkennungsverfahren, bürokratische Hürden und geringe Sprachkenntnisse. Das Präsidium appelliert an die Bundesregierung, endlich die Hindernisse zur Arbeitsaufnahme wie etwa in der Anerkennung von Berufsabschlüssen oder im Aufenthaltsrecht zu beseitigen und die Anreize für eine Arbeitsaufnahme zu erhöhen. Das Präsidium sieht demgegenüber keine gesetzlichen Handlungsnotwendigkeiten, die Arbeitspflicht für Asylsuchende anzupassen. Die aktuelle gesetzliche Regelung ermöglicht es, Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten.