Präsidium
13.09.2023

Boden- und wohnungspolitische Erfordernisse zur Bekämpfung von Wohnraummangel

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Die Krise im Wohnungsbau verschärft sich, es fehlt an bezahlbarem Wohnraum. Mit Neubau allein lässt sich das Problem nicht lösen, auch Bestandswohnungen müssen in den Blick genommen werden. Das Präsidium plädiert deshalb dafür, bereits verworfene Lösungsansätze erneut zu diskutieren. Denn die aktuellen Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus weichen deutlich von früheren Erfahrungen ab.
     
  2. Das Präsidium fordert, die Novelle des Baugesetzbuchs dazu zu nutzen, die Handlungsfähigkeit der Städte weiter zu stärken. Die Regelungen zum Vorkaufsrecht sollten überarbeitet, das Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten zum Quartiersschutz wieder anwendbar gemacht sowie eine Regelung getroffen werden, die das derzeitige Leerlaufen des Vorkaufsrechts bei "Share Deals" unterbindet. Zudem muss das Baugebot praxisgerechter ausgestaltet werden. Hierfür ist die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme um eine vereinfachte Entwicklungsmaßnahme für die Innenentwicklung zu ergänzen.
     
  3. Das Präsidium fordert Investitionszuschüsse für Wohnungsbauträger, die einen Beitrag dazu leisten, dass die von der Bundesregierung ins Auge gefassten 100.000 Sozialwohnungen errichtet werden. Die vom Kabinett beschlossene Erhöhung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) im Wohnungsbau garantiert nicht, dass an den richtigen Standorten die passenden Wohnbauvorhaben errichtet werden.
     
  4. Das Präsidium stellt fest, dass die Zielzahlen für den sozialen Wohnungsbau nur zu erreichen sind, wenn Bund und Länder deutlich mehr Mittel bereitstellen. Gleichzeitig sollten Instrumente für die effizientere Verteilung bezahlbaren Wohnraums geprüft und deren Anwendung gefördert werden. Eine Fehlbelegungsabgabe sollte diskutiert werden, ebenso wie stärkere Anreize zum Wohnungstausch.