20.06.2012
Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages stellt fest, dass die Umsetzung des Rechtsanspruches in einer Vielzahl von Städten zum 01.08.2013 nach wie vor nicht gesichert ist. Die Länder haben immer noch nicht flächendeckend die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Daneben fehlt es in den Städten und Ballungsgebieten an geeigneten Grundstücken, um die erforderlichen Neubauten zu errichten und es fehlt insbesondere an geeigneten Fachkräften, um die Tageseinrichtungen betreiben zu können.
2. Der Hauptausschuss weist eindringlich darauf hin, dass die bundes- und landesdurchschnittlichen Betreuungsquoten keinerlei Aussagekraft entfalten hinsichtlich der konkreten örtlichen Bedarfslage. Die Städte werden den Rechtsanspruch im Einzelfall zu befriedigen haben unabhängig davon, welche Versorgungsquote landes- oder bundesweit erreicht wurde.
3. Der Hauptausschuss sieht in dem 10-Punkte-Plan der Bundesregierung zwar eine Unterstützung für den weiteren Ausbau, hält aber die darin aufgelisteten Maßnahmen für nicht ausreichend, um die Umsetzung des Rechtsanspruches zu gewährleisten. Der Hauptausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass der Bund nach den Mitteilungen der Länder da- von ausgeht, dass für eine Bedarfsdeckung zum 01.08.2013 mittlerweile rund 780.000 Plätze bundesweit notwendig sein werden. Die verabredete Drittelfinanzierung des Bundes am Ausbau aus dem Jahre 2007 basiert aber noch auf einem Bedarf von 750.000 Plätzen. Der Bund wird daher aufgefordert, seine Mitfinanzierung im Bereich der Investitionshilfen, aber auch bei den Betriebskosten um weitere 30.000 Plätze zu erhöhen.
4. Die Länder werden nochmals eindringlich aufgefordert, endlich die Konnexitätsrelevanz des Ausbaus der Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis hin zum Rechtsanspruch anzuerkennen und die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen. Gleichzeitig müssen die zur Verfügung gestellten Bundesmittel nachweislich vollumfänglich an die Kommunen weitergegeben werden und dürfen nicht zur Gegenfinanzierung von Landesleistungen im Landeshaushalt vereinnahmt werden.
5. Der Hauptausschuss bekräftigt seine Forderung, dass der Bund und insbesondere die Länder gemeinsam mit den Kommunen umgehend geeignete Maßnahmen verabreden müssen, um den Ausbau weiter zu forcieren und um noch möglichst vielen Kinder eine Betreuung in der Tagespflege oder in den Einrichtungen bis zum 01.08.2013 zur Verfügung stellen zu können. Dabei müssen auch Übergangslösungen in Erwägung gezogen werden. Bund und Länder stehen mit in der Pflicht, mögliche Klagewellen und Schadenersatzansprüche zum 01.08.2013 zu vermeiden.
6. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam die Steuerungsmöglichkeiten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausloten und notfalls über die bestehenden Vorgaben und Standards diskutieren.
7. Der Hauptausschuss beauftragt die Hauptgeschäftsstelle, gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des Präsidiums zur Sitzung im Herbst in Saarbrücken auf der Grundlage der dann vorliegenden amtlichen Ausbauzahlen einen Forderungskatalog gegenüber Bund und Ländern auszuarbeiten.
Schwerpunkte
