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3. Prospektpflicht
In unseren Publikationen und Beiträgen stellen wir unter anderem auch Informationen über unterschiedliche Projekte bereit, z.B. im Rahmen alternativer Energiegewinnung. Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich für öffentliche Angebote von Vermögensanlagen eine gesetzliche Prospektpflicht besteht, wobei kleinere Projekte von der Prospektpflicht ausgenommen sein können. Zuständig für die Überwachung der gesetzlichen Prospektpflicht und der Prüfung von Vermögensanlagen-Verkaufsprospekten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitergehende Informationen sind über deren Homepage www.bafin.de erhältlich.
4. Urheber- und Kennzeichenrecht
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