10.08.2020

Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen die Aufgabenübertragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im SGB XII

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung am
7. August 2020 die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Das ist ein großer Erfolg für die Städte.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung am 7. August 2020 zur Übertragung der Aufgaben des Bildungs- und Teilhabepakets für Leistungsberechtigte im SGB XII auf die Kommunen die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Das ist ein großer Erfolg für die Städte.

Das Bundesverfassungsgericht stellt nochmals eindeutig klar, dass Aufgabenübertragungen durch die Länder zu erfolgen haben und die den Kommunen dadurch entstehenden Kosten von den Ländern auszugleichen sind. Darüber hinaus dürfen auch bestehende Aufgaben nicht ohne Weiteres erweitert werden. Die Entscheidung bestätigt damit die konsequente Anwendung des im Grundgesetz verankerten Durchgriffsverbotes.

Wir bedanken uns bei den beschwerdeführenden Städten Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Hagen, Köln, Krefeld, Leverkusen, Oberhausen und Remscheid. Danken möchten wir ebenso Herrn Prof. Becker aus München für die erfolgreiche Prozessvertretung.

Die Entscheidung und unsere Pressemitteilung möchten wir Ihnen zur Kenntnis geben. Wir werden nun prüfen, inwieweit diese Entscheidung übertragen werden kann auf die in letzter Zeit vom Bund vorgenommenen Aufgabenveränderungen zum Beispiel im SGB VIII oder SGB XII. Hierzu werden wir Sie auf dem Laufenden halten.