Ergebnisse des Koalitionsausschusses der Bundesregierung zu weiteren Hilfen in der Corona-Pandemie vom 3. Februar 2021
Rundschreiben des Hauptgeschäftsführers Helmut Dedy
Auf die zentralen Ergebnisse des Koalitionsausschusses möchten wir Sie gerne hinweisen:
Unterstützung von Kulturschaffenden
Mit einem Anschlussprogramm für das Rettungsprogramm "Neustart Kultur" werden weitere Mittel von 1 Milliarde Euro zur Unterstützung der Kulturschaffenden bereitgestellt. Damit wird das bisherige Programmvolumen verdoppelt. Der Kulturbereich ist von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen.
Noch offen ist die konkrete Ausgestaltung des Programms. Während im vergangenen Jahr überwiegend private und freie Kulturschaffende und -einrichtungen gefördert wurden, halten wir es nunmehr für wichtig, auch die öffentlichen und kommunalen Kultureinrichtungen einzubeziehen.
Grundsicherung und Kinderbonus
Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme für in Not geratene Selbstständige und Beschäftigte mit kleinem Einkommen wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Zudem erhalten erwachsene Grundsicherungsempfänger eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro. Auch die besondere Situation von Familien in der Pandemie wurde berücksichtigt. So erhalten Familien pro Kind einen einmaligen Kinderbonus über 150 Euro. Diese Hilfen sind aus unserer Sicht wichtig, um den Familien und Menschen mit niedrigen Einkommen bei der Bewältigung dieser Krise zu helfen.
Mehrwertsteuersenkung Gastronomie
Gastronomiebetriebe profitieren aufgrund der Schließung nicht von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Steuerlicher Verlustrücktrag
Die große Koalition möchte Unternehmen mit pandemiebedingten Verlusten stärker unterstützen. Dazu wird der geltende steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.