Rundschreiben
25.01.2022

Bund-Länder-Treffen zur Weitergeltung und Fortentwicklung von Corona-Maßnahmen

Auf diese und die im Folgenden zusammengestellten zentralen Ergebnisse möchten wir gerne hinweisen:

Rundschreiben des Hauptgeschäftsführers

Bundeskanzler Olaf Scholz, MdB, hat heute erneut mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Corona-Lage beraten. Mit ihrem Beschluss (Anlage) halten Bund und Länder an ihrem bisherigen Kurs fest und möchten die geltenden Maßnahmen konsequent weiterführen. Darüber hinaus bitten sie die Gesundheitsministerinnen und -minister mit Blick auf das Testregime und die Kontaktnachverfolgung umsetzbare Regeln zu erarbeiten. Aus Sicht der Städte ist es richtig, an den geltenden Regeln und Schutzmaßnahmen festzuhalten und die Strategien für das Testen und die Kontaktnachverfolgung anzupassen.

In ihrem Beschluss haben sich Bund und Länder zudem darauf verständigt, zur Durchführung von Großveranstaltungen bis zum 9. Februar 2022 einheitliche Regelungen zu vereinbaren. Weiterhin wurde der Aufruf zum Impfen erneuert und die Notwendigkeit einer Impfpflicht bekräftigt.

Auf diese und die im Folgenden zusammengestellten zentralen Ergebnisse möchte ich Sie gerne hinweisen.

Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen (Nr.1) / Öffnungsperspektive (Nr.2)

Grundsätzlich lässt sich aus den Beschlüssen eine Leitlinie ablesen, die keine Verschärfung, aber auch keine besondere Lockerung vorsieht. Bisherige Maßnahmen gelten im Wesentlichen fort. Die Sorge um die Überlastung des Gesundheitswesen besteht weiterhin. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, wollen Bund und Länder weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbaren. Eine Öffnungsperspektive werden Bund und Länder für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.

Überregionale Großveranstaltungen (Nr. 3)

Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wollen bis zum 9. Februar 2022 einheitliche Regelungen zur Durchführung von Großveranstaltungen ausarbeiten.

Impfen (Nr. 4)

Bund und Länder haben die Appelle zum Impfen erneuert. Sie wollen die Impfkampagne verstärken. Neben den mRNA-Impfstoffen soll ab Ende Februar auch der Impfstoff Novavax zur Verfügung stehen.

Die Städte unterstützen die vielfältigen Impfangebote mit allen Kräften und Know-how vor Ort. Es braucht jedoch Klarheit, in welchem Umfang die kommunalen Impfzentren und Impfstellen weiter vorgehalten werden sollen. Darüber hinaus sind konkrete Zusagen zur Kostenübernahme zu treffen.

Testen (Nr. 5)

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben Bund und Länder verabredet, bei auftretenden Engpässen der verfügbaren PCR-Tests eine Priorisierung vorzunehmen. Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten. Zudem soll an der Ausweitung der PCR-Testkapazitäten gearbeitet werden.

Quarantäne und Isolation (Nr. 6) / Genesenen- und Impfstatus (Nr.7)

Begrüßt wird die bereits vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angekündigte Regelung, dass auch für Beschäftige in Gesundheits-, Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen künftig die allgemeinen Regeln für Quarantäne und Isolation gelten sollen. Ebenfalls ist es richtig, dass künftige Änderungen zum geltenden Genesenen- und Impfstatus rechtzeitig angekündigt und begründet werden.

Kontaktnachverfolgung (Nr.8)

Für die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten wird eine Priorisierung für sinnvoll und notwendig erachtet. Die Gesundheitsministerkonferenz wird beauftragt, gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut zeitnah umsetzbare Regelungen zu erarbeiten.

Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen (Nr. 9)

Die Länder werden gebeten, Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie bei Bewohnerinnen und Bewohnern zu erheben. Darüber hinaus wird das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings prüfen.

Kritische Infrastruktur (Nr. 10)

Bund und Länder werden gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen das Monitoring weiter verfolgen und im Bedarfsfall entsprechend reagieren.

Digitalisierung (Nr. 11)

Bund und Länder bitten die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), sich zeitnah mit den Empfehlungen des Expertenrates zu den kurz- und mittelfristigen Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems zu befassen. Zudem wird die GMK gebeten, bis Ende Februar einen Bericht zur Umsetzung des Pakts für den ÖGD und zur Einführung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) in Krankenhäusern vorzulegen. Digitale Anwendungen wie die Corona Warn-App oder die CoVPass-App sollen fortentwickelt werden.

Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld (Nr. 12)

Bestehende Regelungen sollen zunächst bis zum 31.März 2022 weitergelten. Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Die Bundesregierung wird zum nächsten Treffen einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Einige Bundesländer halten eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen auch auf kommunale Betriebe für erforderlich.

Umsetzung

Soweit konkrete Veränderungen im Bereich des Testregimes und der Kontaktnachverfolgung besprochen wurden, sind die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister beauftragt, Details zu erarbeiten. Unmittelbare materielle Änderungen in diesen Bereichen sind daher kurzfristig nicht zu erwarten.

Spätestens am 16. Februar wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen und die Lage beraten.

Rundschreiben des Hauptgeschäftsführers Helmut Dedy
E-Mail: Christine.Wilcken@staedtetag.de
Aktenzeichen: 03.04.10 D