Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länder auf Impfgipfel am 19. März 2021
Rundschreiben des Hauptgeschäftsführers Helmut Dedy
Erwähnenswert ist vor allem die Einschätzung, dass die etablierten Strukturen der kommunalen Impfzentren weiterhin für die kommenden Monate benötigt werden und mit wöchentlich bundesweit 2,25 Mio. Impfdosen beliefert werden sollen. Parallel dazu soll nach Ostern ab dem 5. April 2021 zusätzliche Impfdosen in Arztpraxen verimpft werden. Der Bund wird den Betrieb der Impfzentren bis mindestens zum 30. September 2021 finanzieren.
Bis zum 22. März sollen die Bundesländer erklären, wenn sie nicht an der Öffnung der Verimpfung in Arztpraxen teilnehmen wollen. Diese Bundesländer erhalten die zusätzlichen Impfdosen zur Verimpfung in die Impfzentren.
An der Impfpriorisierung nach der Impfverordnung des Bundes soll festgehalten werden.
Die Bundesländer, die an die Tschechische Republik und an das Französische Département Moselle grenzen, erhalten zusätzliche Impfdosen.
Über die weitere Entwicklung werden wir sie zeitnah informieren.
Rundschreiben des Hauptgeschäftsführers Helmut Dedy
E-Mail: christine.wilcken@staedtetag.de
Aktenzeichen: 00.06.07 D