12.07.2012
„Kommunale Übernachtungssteuer ist grundsätzlich rechtmäßig"
Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum Thema Übernachtungssteuer
„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine sogenannte kommunale Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtmäßig ist. Das bewerten wir positiv.
Allerdings hat das Gericht auch entschieden, dass Städte Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich erforderlich sind.
Nach diesem Urteil werden in vielen Städten nun die entsprechenden Satzungen angepasst werden müssen. Im Ergebnis werden die Einnahmen voraussichtlich geringer ausfallen als erwartet.“
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