28.03.2012
Ausbau der Kinderbetreuung
Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages
„Der Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige ab Sommer 2013 ist noch lange nicht gesichert. Die Städte sind in großer Sorge, dass trotz aller Anstrengungen der Rechtsan-spruch in einer Reihe von Kommunen ins Leere laufen kann, wenn für einen Teil der Kinder Plätze fehlen. In den nächsten Monaten muss sich entscheiden, ob die Länder endlich die feh-lenden Gelder für den Ausbau bereitstellen. Außerdem sind Werbemaßnahmen nötig, um den Mangel an Erzieherinnen abzumildern. Bund, Länder und Kommunen arbeiten derzeit an einer Bestandsaufnahme über die Situation. Wenn sich dabei herausstellt, dass der Rechtsanspruch gefährdet ist, müssen umgehend geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Nach dem Ausbaustand vom März 2011 fehlen noch gut 230.000 Plätze, um eine Gesamtzahl von 750.000 Plätzen zu erreichen. Und der Rechtsanspruch auf Betreuung geht darüber noch hinaus. In zahlreichen Städten liegt der Betreuungsbedarf deutlich höher als der vom Bund angenommene Wert von 38 Prozent. In München, Frankfurt am Main, Nürnberg und Heidelberg wird zum Beispiel für das Jahr 2013 ein Bedarf von mindestens 50 Prozent erwartet, in Stuttgart sogar rund 60 Prozent.
Die Städte sind bereit, alles in ihren Kräften Stehende für den weiteren Ausbau zu tun. Doch die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden, um schneller voranzukommen. Vor Bund, Ländern und Kommunen liegt noch eine wahre Herkulesaufgabe. Neben fehlenden Finanzmitteln in den Ländern sind fehlende Grundstücke für Neubauten und Erzieherinnenmangel echte Ausbauhindernisse. Und die Annahme, 30 Prozent der neu zu schaffenden Plätze könnten durch Tagesmütter oder –väter abgedeckt werden, ist nicht realistisch.“
Schwerpunkte
