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20.06.2012

Städte fordern bei Sitzung in Kassel fehlende Finanzmittel ein

Ude: "Große Zweifel an rechtzeitiger Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung"

Trotz großer Ausbauanstrengungen sind viele Städte noch weit davon entfernt, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige erfüllen zu können, der am 1. August 2013 in Kraft tritt. Der Deutsche Städtetag fordert vor diesem Hintergrund vor allem die Länder, aber auch den Bund auf, die noch fehlenden Finanzmittel bereitzustellen. Der Bund sei hier nun ebenfalls gefordert, weil nach Angaben der Länder 30.000 Plätze mehr notwendig sind als lange Zeit angenommen. Bund und Länder stehen aus Sicht der Städte außerdem mit in der Pflicht, mögliche Klagewellen und Schadenersatzansprüche zum 1. August 2013 zu vermeiden.

Der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, sagte nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes in Kassel: "Wir haben große Zweifel, dass der Rechtsanspruch im Sommer 2013 durchgängig zu erfüllen ist. Es müssen jetzt endlich alle Länder ihre Kommunen mit den nötigen Finanzmitteln für den Ausbau der Kinderbetreuung ausstatten. Die Länder sind dafür verantwortlich, die vom Bund bereit gestellten vier Milliarden Euro vollständig an ihre Kommunen weiterzugeben und die restlichen Mittel selbst zu tragen." Das gebiete das Konnexitätsprinzip "Wer bestellt, bezahlt", das in den Landesverfassungen verankert ist.

"Darüber hinaus muss der Bund nun seine Summe sowohl bei den Investitionskosten als auch den Betriebskosten anteilig erhöhen. Denn der Bedarf an Plätzen ist nach Angaben der Länder gegenüber den Annahmen aus dem Jahr 2007 von 750.000 auf 780.000 Plätze gestiegen", so Ude weiter. Neben Finanzmitteln fehlten in den Städten und Ballungsgebieten außerdem geeignete Grundstücke und vor allem Erzieherinnen und Erzieher.

Die Situation sei in vielen Städten deshalb so schwierig, weil der Rechtsanspruch mit einer bundesweit angenommenen Versorgung von 39 Prozent der unter Dreijährigen nicht erfüllt werden könne. Christian Ude: "In zahlreichen größeren und großen Städten werden voraussichtlich etwa 50, zum Teil sogar 60 Prozent der Eltern für ihre Kinder unter drei Jahren Plätze beanspruchen. Da hilft uns kein Durchschnittswert. Denn die Städte werden den Rechtsanspruch im Einzelfall zu befriedigen haben."

Die Städte müssten nach gegenwärtigem Stand mit Klagen und Schadenersatzforderungen rechnen, so der Städtetagspräsident weiter: "Wenn wir nicht genügend Plätze bereitstellen können, drohen Klagen. Bund und Länder stehen hier mit in der Pflicht, mögliche Klagewellen und Schadenersatzansprüche zu verhindern, weil diese Zahlungen den Ausbau der Kinderbetreuung nicht befördern, sondern behindern werden."

Der Städtetag sehe den kürzlich vorgelegten 10-Punkte-Plan der Bundesregierung zwar als Unterstützung für den weiteren Ausbau der Betreuung, doch seien die darin aufgelisteten Maßnahmen nicht ausreichend, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten.

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