· Die Integration der Sparkassen in das Geschäftsmodell von Landesbanken geht wirtschaftlich zwangläufig zulasten der bisherigen Aufgaben der Sparkassen und damit zulasten der örtlichen Wirtschaft und Bevölkerung. Rechtlich führt sie durch Entörtlichung bisheriger kommunaler Aufgaben zu einem Verlust des Schutzes durch die verfassungsrechtliche kommunale Selbstverwaltungsgarantie.
· Die vertikale Integration bringt keine stabilen Geschäftsmodelle hervor. Der fehlende Endkundenkontakt der Landesbanken ist nicht verantwortlich für die schlechte Position der Landesbanken in der Finanzmarktkrise. Maßgeblich für die derzeitigen Probleme der Landesbanken sind vielmehr deren nicht von ihrem Auftrag gedeckten Investments in hochvolatile Wertpapiere.
· Die Sparkassen haben sich dagegen in der Finanzmarktkrise als stabilisierender Faktor und als wesentlicher Standortfaktor für Deutschland erwiesen und sind gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage als Partner des Mittelstands und finanzwirtschaftliche Stütze der Wirtschaft unentbehrlich.
· Die Sparkassen genießen in der Bevölkerung hohe Akzeptanz und großes Vertrauen als sichere Bank und Stabilitätshort. Es gilt, dieses Vertrauen zu bewahren und nicht durch eine Preisgabe des Sparkassensystems zu destabilisieren.
· Eine Vertikalisierung bedeutet insbesondere mit Blick auf die vom Bund zugunsten privater Investoren angestrebte Rückführung des Anteils der Länder an den Landesbanken auf unter 25 % die zusätzliche Gefahr eines nicht mehr umkehrbaren Schritts in die Privatisierung der kommunalen Sparkassen.
· Auch ohne die vertikale Verknüpfung mit den Sparkassen bestehen weiterhin wichtige Aufgabenstellungen für die Landesbanken. Die Potenziale einer ergänzenden vertikalen Zusammenarbeit sind nicht erschöpft und bieten noch vielfältige Optimierungsmöglichkeiten.
4. Der Gesamtvorstand erwartet vor diesem Hintergrund von den Ländern eine klare Absage an jedwede Vertikalisierungsoption. Eine erfolgreiche Konsolidierung des Landesbankensektors kann nach Überzeugung des Gesamtvorstands insoweit nur gelingen, wenn die Geschäftsfelder der Landesbanken von Risikoträgern bereinigt werden. Vor notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf eine neue Landesbankenstruktur ist die künftige Aufgabenstellung der Landesbanken einschließlich der korrespondierenden Geschäftsmodelle zu klären. Nach Auffassung des Gesamtvorstands sind bei einem Einstieg privater Investoren in Landesbanken zudem die Beziehungen der Landesbanken zu den Sparkassen zu überprüfen und gegebenenfalls den neuen Gegebenheiten anzupassen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Haftungsfragen und die von den Landesbanken wahrgenommene Sparkassenzentralbankfunktion sowie hinsichtlich der Entwicklung gemeinsamer Produkte.
Entschließung Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland bis zum Jahr 2013
1. Der Gesamtvorstand stellt fest, dass die bisher von Bund und Ländern angenommene Zielmarke, für 35 Prozent aller unter dreijährigen Kinder Krippenplätze bereitzustellen, nicht ausreichen wird, den Rechtsanspruch umzusetzen. Er fordert Bund und Länder auf, realistische Annahmen über den mit dem Rechtsanspruch verbundenen Bedarf zu treffen.
2. Die Länder sind als Ergebnis der Föderalismusreform I verpflichtet, auf der Basis ihrer Konnexitätsregelungen die den Kommunen durch den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige entstehenden zusätzlichen Kosten auszugleichen. Die vom Bund bereitgestellten Finanzmittel mindern lediglich den zusätzlichen Finanzbedarf, der im Übrigen von den Ländern zu decken ist. Die Finanzverantwortung der Länder ergibt sich auch aus der Änderung des § 69 KJHG, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nunmehr ausschließlich durch Landesrecht bestimmt werden. Die Länder mussten sich bei ihrer Zustimmung im Bundesrat zu dem Rechtsanspruch im Klaren sein, dass sie diesen landesrechtlich umsetzen müssen und entsprechend in der Verpflichtung stehen, die zusätzlichen finanziellen Belastungen gegenüber den Kommunen auszugleichen.
3. Sollten die Länder ihrer Finanzierungspflicht nicht nachkommen, werden die Kommunen nicht in der Lage sein, den Rechtsanspruch zeitgerecht umzusetzen.
4. Der Gesamtvorstand sieht darüber hinaus große Probleme bei der Gewinnung qualifizierter Erzieher/innen und Tagespflegepersonen. Dem sollte durch eine stärkere Ausbildungsinitiative Rechnung getragen werden.
Entschließung SGB II - Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung
1. Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände fordert eindringlich, unverzüglich nach der Bundestagswahl die Entscheidung zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II zu treffen. Die Träger des SGB II brauchen dringend Klarheit über die künftigen Organisationsstrukturen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Bei allen Modellen ist die Finanzverantwortung des Bundes dauerhaft sicherzustellen.
2. Zur dauerhaften Absicherung einer rechtlich zweifelsfreien Aufgabenwahrnehmung spricht sich der Gesamtvorstand für eine Grundgesetzänderung aus, in der eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit (bisherige Arbeitsgemeinschaft) ebenso ermöglicht wird wie eine Erfüllung aller Aufgaben durch Optionskommunen.
3. Sollten sich Bund und Länder nicht auf eine Änderung der Verfassung einigen können, so muss kurzfristig und zügig ein Kooperationsmodell mit den dafür notwendigen einfachgesetzlichen Regelungen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ausgearbeitet werden.
Das Kooperationsmodell muss im Rahmen des rechtlich Zulässigen zur Minimierung der durch die getrennte Aufgabenwahrnehmung entstehenden Doppelarbeiten bei der Leistungssachbearbeitung beitragen, die Verknüpfung der Eingliederungsleistungen von Kommunen und BA gewährleisten und den kommunalen Einfluss auf die regionale aktive Arbeitsmarktpolitik sicherstellen.
Um kommunalen Trägern eine dauerhafte Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen, ist die bislang bestehende Befristung aufzuheben.
4. Die Kommunen erwarten 2010 einen dramatischen Anstieg bei den Unterkunftskosten im SGB II. Die Höhe der Bundesbeteiligung muss sich an der tatsächlichen Ausgabeentwicklung orientieren und nicht an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Der Gesamtvorstand wehrt sich daher entschieden dagegen, dass durch die fehlerhafte Anpassungsformel zur Festlegung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für 2010 eine Reduzierung des Bundesanteils erfolgt.
Entschließung Verbesserung der Beteiligung der Kommunen
a) Kommunalpolitischer Ausschuss
1. Ohne Städte, Kreise und Gemeinden sind die zentralen Aufgaben der Zukunft wie der Ausbau der Kinderbetreuung, die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und sozial Schwachen oder die Sicherung der Standortqualität für Wirtschaft und Handel nicht zu bewältigen. Die Kommunen vertrauen darauf, dass der neue Bundestag und die neue Bundesregierung die Kommunen bei diesen zentralen Aufgaben als Partner betrachten.
2. Der Gesamtvorstand bekräftigt seine Forderung nach der Verankerung eines verbindlichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechtes der kommunalen Spitzenverbände im Grundgesetz bei Gesetzgebungsverfahren, die die Städte, Kreise und Gemeinden betreffen.
3. Der Gesamtvorstand fordert den Deutschen Bundestag auf, einen Kommunalpolitischen Ausschuss einzusetzen, der die kommunalen Belange im Gesetzgebungsverfahren sichert und die Vollzugsfähigkeit von Gesetzen prüft.
b) Enquete-Kommission zur Lage der kommunalen Selbstverwaltung
Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände fordert für die kommende Legislaturperiode die Einrichtung einer Enquete-Kommission zur Lage der kommunalen Selbstverwaltung. Die Enquete-Kommission sollte sich maßgeblich mit der Aufbereitung und Bewertung folgender thematischer Schwerpunkte befassen:
· Analyse der finanziellen Situation der Kommunen, die durch sinkende Einnahmen und zunehmende Ausgaben, insbesondere im Bereich der sozialen Sicherung gekennzeichnet ist,
· Bewältigung künftiger sozialer Herausforderungen, insbesondere angesichts des demografischen Wandels, beispielsweise bei der Betreuung Älterer und Behinderter bei gleichzeitigem Ausbau der Kinderbetreuung bis hin zur Integration von Migranten,
· Gewährleistung wirtschaftlicher Dynamik und gleichwertiger Infrastrukturversorgung in Stadt und Land,
· Schaffung rechtlicher Grund- und Rahmenbedingungen zur Verringerung gesetzlicher Regelungshäufigkeit und -dichte sowie zum Abbau von Standards, um eine kraftvolle Entfaltung kommunaler, bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zu befördern.