Entschließung zur Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im SGB II
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände fordert Bundestag und Bundesrat nachdrücklich auf, bei der Anpassung der Beteiligungsquote des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung die tatsächliche Ausgabenentwicklung zu berücksichtigen, um die Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. Euro sicherzustellen.
Entschließung zur Föderalismusreform
Unter Berücksichtigung des bisherigen Verlaufs der Beratungen in der Föderalismusreformkommission II hat sich der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in seiner Sitzung am 14.11.2007 mit den kommunalrelevanten Fragen der Föderalismusreform II befasst und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:
1. Die kommunalen Spitzenverbände bekennen sich zu den Zielsetzungen der Föderalismusreform II,
- nämlich einer wirksamen Begrenzung der Verschuldung der öffentlichen Haushalte, wie sie bislang nur für die Kommunen besteht, sowie
- einer Verbesserung der Verwaltungsabläufe im Bundesstaat,
wobei bei beiden Zielsetzungen die Garantie kommunaler Selbstverwaltung auch vom verfassungsändernden Gesetzgeber zu wahren ist.
2. Bei einer Verschuldungsbegrenzung ist sicherzustellen, dass der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch der Kommunen auf eine aufgabenangemessene Finanzausstattung durch die konkrete Fassung der Verschuldungsbegrenzungsregelung nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere darf der kommunale Finanzausgleich in den Ländern nicht zur disponiblen Masse werden. Eine Verschuldungsgrenze ist nur wirksam, wenn bei zunehmender Neuverschuldung ein Mechanismus zur Ausgabenreduzierung und Einnahmenverbesserung installiert wird.
3. Es muss sichergestellt werden, dass die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben, die zum großen Teil bundes- oder landesrechtlich verankert sind, auch mit ihren Einnahmen erfüllen können, ohne ihre freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben immer weiter einschränken bzw. ihre Verschuldung weiter erhöhen zu müssen.
4. Die Folgen des demografischen Wandels stellen eine große Herausforderung für Bund, Länder und Kommunen dar. Die Kommunen in Deutschland sind Hauptträger der öffentlichen Infrastruktur. Deren Aufrechterhaltung und ggf. Ausbau muss auch bei zurückgehender bzw. alternder Bevölkerung sichergestellt werden. Von daher ist es schlicht nicht nachvollziehbar, dass in der Anhörung der Föderalismuskommission II am 8.11.2007 die Position vertreten worden ist, dass es infolge des demografischen Wandels zu einer erheblichen finanziellen Umverteilung zu Lasten der Kommunen und zu Gunsten von Bund und Ländern kommen müsse.
5. Die in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zusammengeschlossenen drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene bekennen sich zu einer aktiven Mitarbeit in der Föderalismuskommission II. Um diese wirksam ausüben zu können, bedarf es aber hinsichtlich der Vertretungsmöglichkeiten der Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände Regelungen, die denen für Bundestagsabgeordnete, Länderregierungsvertreter und Landtagsabgeordnete entsprechen. Die Geschäftsführenden Präsidialmitglieder der drei kommunalen Spitzenverbände sind demokratisch legitimiert und nach den Satzungen der kommunalen Spitzenverbände berechtigt und verpflichtet, ihren jeweiligen Verband nach außen zu vertreten. Ihnen sollte daher auch innerhalb der Föderalismuskommission II die Möglichkeit eingeräumt werden, in Vertretung ihrer Präsidenten für die jeweiligen Verbände mit vollen Rechten mitzuwirken, wie dies auch in der Föderalismuskommission I der Fall war.
6. Erneut fordert der Gesamtvorstand die Einführung eines verfassungsmäßig abgesicherten Anhörungsrechts der kommunalen Spitzenverbände bei kommunalrelevanten Gesetzgebungsvorhaben des Bundes.
Entschließung zum Ausbau der U3-Betreuung
1. Der Gesamtvorstand begrüßt die Verständigung zwischen Bund und Ländern über die Bereitstellung von Bundesmitteln in Höhe von 4 Mrd. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige. Dies gilt insbesondere für die stärkere Ausrichtung der Bundesmittel auf die Betriebskosten sowie die dauerhafte Förderung der Betriebskosten ab dem Jahr 2013 durch Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder.
2. Der Gesamtvorstand stellt fest, dass aufgrund der Neuregelung in Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG der Bund nicht mehr die Kommunen in die Pflicht nehmen kann. Dies kann nur noch durch die Länder erfolgen, die verpflichtet sind, im Weg ihrer Konnexitätsregelungen die den Kommunen entstehenden zusätzlichen Kosten auszugleichen. Dies gilt sowohl für den Ausbau für durchschnittlich 35 % der Kinder U3 als auch die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr ab dem Jahr 2013. Die Bundesmittel mindern lediglich den kommunalen zusätzlichen Finanzbedarf, der im Übrigen von den Ländern zu decken ist. Die Länder sind aufgerufen, diesen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen und die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen. Dabei haben sie realistische Annahmen auch zu den mit dem Rechtsanspruch verbundenen Kosten zu treffen. Die bisher verabredete Zielmarke von 35 % wird zur Erfüllung eines Rechtsanspruchs möglicherweise nicht ausreichen.
3. Der Gesamtvorstand fordert die Länder auf, kurzfristig Handlungs- und Planungssicherheit für die Kommunen bei der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm zu schaffen.
Entschließung zum Verhältnis Sparkassen und Landesbanken
1. Der Erfolg der Sparkassen in Deutschland beruht auf ihren grundlegenden spezifischen Strukturmerkmalen (kommunale Trägerschaft und Bindung, öffentliche Rechtsform und Geltung des Regionalprinzips) sowie auf ihrem in diesem Rahmen zur Entfaltung gebrachten Geschäftsmodell der Selbständigkeit, Dezentralität und Kundennähe. Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände lehnt jede Schwächung dieses erfolgreichen Geschäftsmodells entschieden ab.
2. Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände steht zu dem Geschäftsmodell der selbständigen Sparkassen vor Ort im Verbund mit spezialisierten Dienstleistern, zu denen nicht zuletzt auch die Landesbanken gehören.
3. Die dringend notwendige Konsolidierung im Landesbankensektor kann nicht durch eine Schwächung der Sparkassen etwa über vertikale Fusionen von Sparkassen und Landesbanken gelingen, sondern nur über die Bildung größerer Einheiten im Landesbankenbereich. Allenfalls so kann das Geschäftsmodell der Landesbanken wieder zukunftsfähig werden.
4. Gelingt die Konsolidierung der Landesbanken nicht in einem überschaubaren Zeitrahmen und tragen die Geschäftsmodelle auch weiterhin nicht, so vergrößern sich über den gemeinsamen Haftungsverbund auch für die kommunalen Sparkassen die Risiken. Diese Perspektive ist für die Kommunen nicht hinnehmbar.
5. Der Einstieg primär renditeorientierten privater Dritter in die Landesbanken belastet den Haftungsverbund der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute mit Risiken, die sich weder aus der öffentlich-rechtlichen Verfasstheit des Kreditinstituts noch aus öffentlich-rechtlich bedingten Zielsetzungen erklären lassen, und wird deshalb abgelehnt.
Entschließung zur Bahnprivatisierung
1. Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BV) plädiert dafür, die Schieneninfrastruktur der DB AG uneingeschränkt in staatlicher Hand zu halten, um fairen Wettbewerb zu ermöglichen und ein aufwendiges Regulierungsverfahren zu vermeiden.
2. Der Gesamtvorstand der BV erinnert den Bund an seine grundgesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen aus Art. 87 e Abs. 4 GG, insbesondere im Hinblick auf Ausbau und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur einschließlich der Bahnhöfe. Die Städte, Gemeinden und Kreise erwarten, dass auch in Zukunft alle Städte und Regionen an das Schienennetz angebunden sind und eine bruchlose Verknüpfung von Personenfern-, Regional- und Güterverkehr gesichert wird.
3. Im Falle einer Teilprivatisierung hält es der Gesamtvorstand der BV insbesondere für unverzichtbar, dass eine neutrale, von der DB AG unabhängige Instanz über Nutzungsrechte und das Preissystem bezüglich des Schienennetzes und der sonstigen Verkehrsinfrastruktur entscheidet. Nur so kann gewährleistet werden, dass kommunale Verkehrsunternehmen und andere Wettbewerber der DB AG im Stadt- und Regionalverkehr bei Entscheidungen über den Zugang zum Schienennetz Chancengleichheit erhalten.
4. Der Gesamtvorstand der BV erwartet außerdem, dass die im Falle einer Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG erzielten Privatisierungserlöse in vollem Umfang dem Schienennetz und der sonstigen Verkehrsinfrastruktur zugute kommen. Eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG darf nicht zu Lasten des Regionalverkehrs gehen. Deshalb muss der Bund den Ländern weiterhin ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die Qualität insbesondere der Regionalverkehrsnetze zu sichern. Dazu wird der Bund aufgefordert, die Finanzausstattung des Bestandsnetzes mit jährlich mindestens 2,5 Mrd. EUR sicherzustellen.
5. Der Gesamtvorstand der BV erwartet ferner, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Verantwortung für die Bahnhöfe als Teil der Schieneninfrastruktur wahrnimmt und die kommunalen Gebietskörperschaften auch finanziell in ihrem Bemühen unterstützt, die Bahnhöfe und deren unmittelbares Umfeld in ihre Stadt- und Verkehrsplanung besser einzubinden.
6. Der Gesamtvorstand der BV fordert schließlich, dass alle Aufgabenträger des Schienenverkehrs bei einer noch abzuschließenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuF) zwischen Bund und DB AG angemessen an der Definition der Qualitätsparameter beteiligt werden.
7. Der Gesamtvorstand betont bei dieser Gelegenheit die Bedeutung der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE) insbesondere für den Güterverkehr in der Fläche. Er fordert Bund und Länder auf, die Finanzierung der in kommunaler Trägerschaft befindlichen NE-Infrastruktur auf eine neue Grundlage zu stellen und nicht länger als alleinige Aufgabe der kommunalen Träger zu behandeln.