Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert die kommunale Selbstverwaltung. Der Deutsche Städtetag setzt sich dafür ein, dass Bund, Länder und Europäische Union diese Garantie in ihrer Arbeit beachten.
Zentrale Ziele des Verbandes
Die Städte müssen handlungsfähig bleiben, denn sie erbringen eien Großteil der öffentlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Um hierbei wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Bund und Länder die Städte als Partner begreifen. Für neue Aufgaben der Kommunen muss die Finanzierung gesichert sein.