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Leitfaden „Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“

Der Deutsche Städtetag, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützen Städte und andere öffentliche Auftraggeber dabei, soziale Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen rechtssicher und praxistauglich einzufordern. So kann die öffentliche Hand mit dem novellierten Vergaberecht zum Beispiel ausbeuterische Kinderarbeit bei Aufträgen ausschließen sowie das Einhalten von bestehenden internationalen Regeln über Mindestlöhne verlangen. Der neue Leitfaden „Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ soll die Städte bei ihrem Engagement unterstützen. Die Praxishilfe hat der Deutsche Städtetag in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit GTZ GmbH erarbeitet (Stand: Dezember 2009).

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom April 2009 wurde den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit gegeben, soziale Aspekte als zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Aufträgen zu fordern. Betroffen davon sind zum Beispiel die Beschaffung von Natursteinen, Textilien, Spielwaren sowie Produkten und Fertigteilen der Informationstechnologie und aus anderen Bereichen.
 
6-20091217_Broschüre_Vergaberecht-sozial
Leitfaden „Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“
(PDF-Datei, 530 KB)



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